BPOLI LUD: Ausgewiesen, zurückgeschoben oder in der Justizvollzugsanstalt gelandet

Görlitz (ots) - Am letzten Wochenende sind drei Männer und zwei Frauen aus der Ukraine wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz angezeigt worden. Drei der Beschuldigten wurde in diesem Zusammenhang vorgeworfen, ohne Genehmigung im Bundesgebiet gearbeitet zu haben. Sie wurden von der zuständigen Ausländerbehörde ausgewiesen. Das Reiserecht der beiden anderen Beschuldigten war angesichts fehlender finanzieller Mittel und unglaubwürdigen Angaben zum Reisezweck erloschen. Kurz nach ihrer Einreise sind sie nach Polen zurückgeschoben worden.

Bereits am vergangenen Freitag waren ein Ukrainer (27) und ein Russe (44) an der Weiterreise nach Deutschland gehindert worden. Bei dem 27-Jährigen führten beispielsweise 142.000 unversteuerte Zigaretten und ein in dieser Hinsicht entstandener Steuerschaden von knapp 30.000 Euro zu der Entscheidung, ihm das Reiserecht abzuerkennen, ihn zurückzuschieben und gegen ihn eine vierjährige Einreisesperre zu verhängen. Sowohl die Zurückschiebung als auch die Sperre werden den Mann natürlich nicht vor den steuerstrafrechtlichen Ermittlungen des Zolls bewahren.

Der 44-Jährige wollte entgegen eines bereits erlassenen Einreise- und Aufenthaltsverbotes reisen. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung i. H. v. 1.500,00 Euro wurde auch er zurückgeschoben. Darüber hinaus muss auch er nun die Bundesrepublik bis zum November 2022 meiden.

Rauschgift (14,5 Gramm Marihuana), eine gefälschte rumänische ID-Karte und ein offener Strafvollstreckungshaftbefehl wurden letztlich einem weiteren 27-jährigen Mann aus der Ukraine am Freitagmittag zum Verhängnis. Weil ihm 1600,00 Euro zur Begleichung der Geldstrafe fehlten, kam er vorerst in eine Justizvollzugsanstalt.

Die betreffenden Personen waren an den Autobahnanschlussstellen Nieder Seifersdorf, Kodersdorf, Görlitz und auf dem Rastplatz An der Neiße kontrolliert worden.



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