Düsseldorf (ots) - Gestern Abend (26. November), zwischen 17.30 Uhr und 19.30 Uhr, wurden am Düsseldorfer Hauptbahnhof insgesamt vier Haftbefehle, gegen drei Personen, innerhalb von zwei Stunden vollstreckt und Verstöße gegen das Ausländerrecht festgestellt.
Die Angabe eines falschen Geburtsdatums verhinderte nicht die Festnahme eines 35-jährigen Algeriers. Der Mann wurde wegen Diebstahls durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder zur Zahlung von 440 Euro Geldstrafe, ersatzweise zu 44 Tagen Arrest verurteilt. Außerdem wollte die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg seinen aktuellen Aufenthaltsort wissen und er konnte während der Kontrolle weder einen erforderlichen Aufenthaltstitel noch ein Visum vorweisen.
Gleich zwei Haftbefehle lagen gegen einen 29-jährigen Albaner vor. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte einen Haftbefehl über 400 Euro oder 40 Tagen Haft wegen Leistungserschleichung erlassen und wollte zudem seinen Aufenthaltsort für ein weiteres Verfahren wegen Leistungserschleichung wissen. Der zweite Haftbefehl wurde vom Ausländeramt des Erftkreises erwirkt. Der Mann wurde gesucht, um seine Abschiebung durchzuführen - er hält sich unerlaubt im Bundesgebiet auf.
Gegen die aus Algerien und Albanien stammenden Männern wird nun durch die Bundespolizei ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Aufenthaltes im Bundesgebiet eingeleitet.
Ein dritter Mann, ein 26-jähriger serbischer Staatsangehöriger, muss für 45 Tage in Haft. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte ihn wegen Erschleichens von Leistungen zur Festnahme ausgeschrieben.
Alle Personen wurden der Justizvollzugsanstalt zugeführt.
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