BPOL NRW: Mit Deo eingesprüht, Bundespolizei weist auf Straftat hin

Essen (ots) - Ein Gang in die Drogerie, der Griff in die Auslage mit Parfums und Deos, einfach mal ausprobieren und riechen oder aber sein eigenes Eau de Toilette auffrischen. Wenn es sich bei diesen Gegenständen allerdings nicht um sogenannte Tester handelt, kann eine Nutzung durchaus schon eine Straftat darstellen.

So ergangen ist es heute einem 54-jährigen Mann aus Essen. Er betrat am heutigen Morgen (30. November) eine Drogerie im Essener Hauptbahnhof, nahm ein Deo aus einem Regal, öffnete dieses und besprühte sich. Dabei entleerte er den Inhalt nicht unwesentlich. Beobachtet wurde er allerdings von einer Verkäuferin. Als der 54-Jährige dieses bemerkte, warf er die Dose zurück ins Regal und versuchte zu flüchten. Hinter der Kasse konnte er jedoch von Mitarbeitern aufgehalten werden. Eine alarmierte Streife der Bundespolizei nahm den Sachverhalt auf und leitete auf Antrag der Drogeriefiliale gegen den 54-jährigen deutschen Staatsangehörigen ein Strafverfahren wegen Diebstahl geringwertiger Sachen ein. Auch wenn der Schaden, wie in diesem Falle, nur 1,85 Euro beträgt, handelt es sich um eine Straftat.



Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle

Telefon: 0231 562247 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.