Jeden Tag ereignet sich ein Unfall unter Alkoholeinfluss im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm. Gerade diese Unfälle unter Alkoholeinfluss haben häufig schwere Folgen. Bei mehr als einem Drittel dieser Unfälle werden Personen verletzt. Die Polizei verstärkt deswegen ihre Kontrollen in der Vorweihnachtszeit und mahnt, Alkoholgenuss und Fahren strikt zu trennen. Sie rät:
- Sprechen Sie sich vorher mit ihren Begleitern, wer fährt und wer nüchtern bleibt. - Falls es doch nicht klappt, lassen Sie ihr Fahrzeug stehen. Nutzen Sie Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel oder ein Hotelzimmer in der Nähe. Das ist immer noch billiger, als eine Strafe, die Kosten für den Führerschein oder gar Schmerzensgeld nach einem Unfall.Denn wer mit Alkohol fährt, bringt sich und andere in Gefahr. Deshalb riskiert er auch seinen Führerschein. Darüber hinaus ist der Versicherungsschutz gefährdet - für Personen- und Sachschäden haftet man unter Umständen selbst oder kann von seiner Versicherung in die Pflicht genommen werden. Neben strafrechtlichen Folgen drohen dann auch weitere Ansprüche von Opfern, die sich schnell auf Tausende Euro summieren können.
Ganz sicher ist: Alkohol beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit! Das fahrerische Können wird durch Alkohol leichtfertig überschätzt. Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, begeht kein Kavaliersdelikt. Um stets sicher nach Hause zu kommen, rät die Polizei: "Wer fährt, trinkt nicht. Wer trinkt, fährt nicht."
Weitere Hinweise gibt die Polizei im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de oder auf www.bleib-klar.de.
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