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Im Rahmen der Identitätsfeststellung wurde der tschechische Staatsangehörige einer fahndungsmäßigen Überprüfung unterzogen. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Mann vor etwa zwei Wochen durch die Staatsanwaltschaft München zur Festnahme ausgeschrieben worden war. Grund war eine nicht bezahlte Geldstrafe in Höhe von rund 2.500 Euro einschließlich der Verfahrenskosten. Zu der Strafe wurde er Ende Oktober dieses Jahres vor dem Amtsgericht München wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls verurteilt.
Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde der Mann in den Polizeigewahrsam der Kölner Polizei verbracht. Ferner wurde er aufgrund seiner Fahrt ohne gültigen Fahrschein beanzeigt.
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