Breitenau (ots) - Am 10. Dezember 2018 leiteten Beamte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der Bundesautobahn 17 einen Kleintransporter und dessen Insassen zur grenzpolizeilichen Kontrolle ab. Das Fahrzeug geriet zur Mittagszeit in den Fokus der Einsatzkräfte.
Für einen serbischen Staatsangehörigen (27 Jahre) endete die Reise nach der Fahndungskontrolle. Das Amtsgericht Balingen verurteilte den 27-Jährigen in der Vergangenheit wegen besonders schweren Fall des Diebstahls. Jetzt drohten dem untergetauchten Verurteilten 36 Tage Restfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt. Ferner bestand die Möglichkeit, resultierend aus dem Haftbefehl, nach Zahlung von 1173,50 Euro die Hafteinlieferung abzuwenden. Nach Zahlung der Geldstrafe bei der Bundespolizei, durfte der Serbe seine Reise fortsetzen.
Zehn Stunden später leiteten die Beamten ein weiteres Fahrzeug nebst Insassen zur polizeilichen Überprüfung ab. Ein Bulgare (37 Jahre) durfte aufgrund einer Fahndungsnotierung nicht weiterreisen. Wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verurteilte das Amtsgericht Hildesheim den Gesuchten in der Vergangenheit. Ein Bekannter zahlte bei der Polizei in Hildesheim die offene Geldstrafe in Höhe von 327,00 EUR ein. In Anschluss durfte er den Polizeigewahrsam in Breitenau verlassen.
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