Nr.: 0786 –Hoverboards und E-Scooter auf Bremens Straßen nicht erlaubt–

Bremen (ots) -

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Ort: 	Bremen
Zeit: 	16.12.2018 
Elektrokleinfahrzeuge wie die flinken und wendigen Hoverboards finden immer mehr Fans. Bei vielen Kindern und Jugendlichen stehen sie vor Weihnachten auf den Wunschzetteln. Für den Straßenverkehr sind die Vehikel jedoch nicht zugelassen. Wer dennoch ein Hoverboard im öffentlichen Verkehrsraum nutzt, riskiert ein Bußgeld und Schadenszahlungen.

"Fahren Sie smart und sparen Sie clever" heißt es verlockend im Prospekt einer Discount-Kette. Darunter abgebildet mehrere Elektrokleinfahrzeuge, die zu einer Serie von relativ neuartigen Fahrgestellen gehören. Sie heißen E-Scooter oder auch Smart- / Hoverboard: ein elektrisches Gefährt auf zwei Rädern und ohne Lenker, auf dem der Fahrer balancieren muss. Was viele Käufer aber nicht wissen: Alle diese Geräte dürfen nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Die zum Verkauf angebotenen Fahrzeuge erreichen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und werden somit vom Bundesverkehrsministerium wegen ihres Motoranteils nach der aktuellen Rechtslage als Kraftfahrzeuge eingestuft, die eine Zulassung benötigen. Das Problem ist nur: Die gibt es bislang nicht.

Die Vehikel lassen sich keiner gängigen Fahrzeugart zuordnen. Die gesetzlichen Anforderungen an Lenkung, Beleuchtung, Bremssystem oder Bereifung greifen bei den neuen Modellen ins Leere. Und ohne Zulassung ist das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt, selbst auf Geh- und Radwegen oder öffentlichen Plätzen dürfen Hoverboards und E-Scooter nicht fahren. Elektrokleinfahrzeuge können nur im privaten Raum genutzt werden. Wer dies missachtet, muss mit einem Strafverfahren und Bußgeld sowie der polizeilichen Sicherstellung des Fahrzeuges rechnen.

Eine Verordnung zu Elektrokleinfahrzeugen ist für 2019 angekündigt. Bis zu dieser Rechtsprechung sollte ein bisher nicht zulassungsfähiges Elektrokleinfahrzeug weder im öffentlichen Straßenverkehr noch auf dem Gabentisch "landen", denn die Versuchung ist gerade für Kinder und Jugendliche recht groß, dann damit auch auf der Straße zu fahren.



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