r>Ein anderer Vorfall ereignete sich bereits am 11.12.18 und wurde beim Polizeiposten in Bad Sooden-Allendorf angezeigt. Bei diesem Anruf stellte man einer 57-jährigen telefonisch einen fünfstelligen Gewinnbetrag in Aussicht, der aufgrund von Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren einen Vorabbetrag von 1000 Euro erfordere. Dieser solle in Steam-Karten/ iTunes übermittelt werden. Dem kam die Geschädigte nach und übermittelte die Codes.
Natürlich kam es in keinem der Fälle zu einer Gewinnauszahlung.
Daher die nachfolgenden Tipps Ihrer Polizei zum Thema "falsche Gewinnversprechen"
Machen Sie sich bewusst: - Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! - Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...). - Geben Sie nie Karten-Codes an Dritte weiter! Mit der Bekanntgabe der Codes ist Ihr Geld in den Häönden von Fremden (Betrügern). - Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon. - Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich die Antworten. - Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.Weitere Tipps erhalten Sie unter www.polizei-beratung.de
Polizeidirektion Werra-Meißner - Pressestelle - KHK Künstler
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