Hinweis der Polizei:
- Alkohol und das Fahren mit einem Fahrzeug passen nicht zusammen. Trennen Sie daher immer Trinken und Fahren! - Neben Bußgeld oder Strafanzeige können Sie bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss auch Ihren Versicherungsschutz verlieren. Hohe Rückforderungen der Versicherung können in diesem Fall auf Sie zu kommen. - Ist Ihr Führerschein wegen Alkohols erst mal weg, ist der Wiedererwerb teuer und nicht immer erfolgreich.++++++++2390977
Danilo Paul/Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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Polizeipräsidium Ulm
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