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In Anlehnung der Maßnahmen der Stadt Hannover zum Mitführverbot von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) in bestimmten Teilen der Hannoveraner Innenstadt, hat die Bundespolizeidirektion Hannover auch für den Hauptbahnhof Hannover ein Mitführ- und Abbrennverbot für den 31. Dezember 2018 von 20:00 Uhr bis zum 1. Januar 2019 um 03:00 Uhr erlassen.
Die Einzelheiten sind der beigefügten Anlage (Allgemeinverfügung) zu entnehmen.
Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon. Zudem könnte durch eine unsachgemäße Verwendung von Feuerwerkskörpern der Betrieb der Bahn beeinträchtigt werden.
Das Mitführ- und Abbrennverbot gilt für alle Personen, die sich am Hauptbahnhof Hannover, einschließlich der Bahnsteige 1 bis 14, aufhalten. Ausnahmen ergeben sich aus Nummer 2 der Allgemeinverfügung.
Bei einem Verstoß gegen das Abbrennverbot wird seitens der Bundespolizei eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstellt. Darüber hinaus wird gegen die betroffene Person ein 24-stündiger Platzverweis für den Hauptbahnhof Hannover erlassen.
Verstößt jemand gegen das Mitführverbot und weigert sich den Weisungen der Polizeikräfte nachzukommen, muss die Person damit rechnen, dass gegen sie unmittelbarer Zwang angedroht und gegebenenfalls durchgesetzt wird. Die mitgeführten Feuerwerkskörper werden sichergestellt und fachgerecht vernichtet.
Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Angelika Kubik
Telefon: 0511 67675-4100
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