181221-3-pdnms Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern

Neumünster (ots) - Neumünster. Am 28.12.18 startet der Verkauf von Feuerwerk. Die Polizei weist darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 (z. B. Böller, Kanonenschläge, Raketen) nur am 31.12. und am 01.01. erlaubt ist und nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem gilt ein Abbrennverbot von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern. Kinder- und Altenheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Aus gefahrenabwehrenden Gründen können Böller sichergestellt werden. Und noch ein wichtiger Sicherheitstipp: Der Genuss von Alkohol und das Abbrennen von Pyrotechnik vertragen sich nicht! Wir wünschen allen einen sicheren und friedvollen Jahreswechsel.

Sönke Hinrichs



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