Silvester steht vor der Tür: Hinweise der Landespolizei

Kiel (ots) - Die Landespolizei erwartet auch dieses Jahr zu Silvester ein gegenüber anderen Nächten stark erhöhtes Einsatzaufkommen. Ausgelassene Feiern, die bis in die Morgenstunden und im öffentlichen Raum stattfinden, Alkoholkonsum und der Umgang mit Silvesterraketen und -böllern können immer wieder zu Auseinandersetzungen, Störungen und Gefahrenmomenten führen. Deshalb erhöht die Landespolizei ihre Präsenz zu Silvester und in der Neujahrsnacht, wie in den Vorjahren, deutlich. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und unbeschwerten Jahreswechsel zu gewährleisten. Sollte es dennoch zu Straftaten oder Gefahren kommen, wird die Polizei schnell reagieren und konsequent handeln.

Besonders wichtig ist der richtige Umgang mit Feuerwerksartikeln. Hier unsere Tipps:

   - In Deutschland darf nur zugelassenes Feuerwerk gekauft und 
     abgebrannt werden. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind 
     verboten. Illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen 
     zur Folge haben, z. B. Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von
     Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden. 
   - Besitz, Weitergabe und Abbrennen nicht zugelassener Böller sind 
     strafbar. 
   - Niemals Böller und Feuerwerks- oder Sprengkörper selbst 
     herstellen! Solche Explosivstoffe (Selbstlaborate in 
     Sprengkörpern) unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem 
     Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei 
     entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs 
     Monaten bis zu fünf Jahren. Wird durch die Explosion eine Person
     verletzt oder ein Schaden von mehr als 1500,- EUR verursacht, 
     gilt die Tat sogar als Verbrechen (ab einem Jahr 
     Mindestfreiheitsstrafe). 
   - Beachten Sie die örtlichen Beschränkungen in ihrer Gemeinde oder
     Stadt (in unmittelbarer Nähe von z. B. Kirchen, Krankenhäusern, 
     Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten, 
     gleiches gilt für besonders geschützte und brandgefährdete 
     Bauwerke wie zum Beispiel Reetdachhäuser). 
   - Feuerwerk der Kategorie F1 ("Tischfeuerwerk") darf durch 
     Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden, Feuerwerk der Kategorie
     F2 ("Böller" und Silvesterraketen) erst ab 18 Jahren. 
Nähere Hinweise finden Sie auch im Infoblatt des Programms Polizeiliche Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de und auf der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung unter www.bam.de.

Grundsätzliche Hinweise der Landespolizei:

Sollten Sie in Schwierigkeiten geraten oder beobachten, dass andere in Schwierigkeiten geraten sind:

   - Helfen Sie, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen
   - Fordern Sie andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf
   - Beobachten Sie genau und prägen Sie sich  Täter-Merkmale ein
   - Organisieren Sie Hilfe und wählen den Notruf 110
   - Kümmern Sie sich um Opfer und stellen sich bitte als Zeuge zur 
     Verfügung. 
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr 2019!



Rückfragen bitte an:
Torge Stelck
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: +49 (0)431 160 61400
E-Mail: pressestelle.kiel.lpa@polizei.landsh.de