Besonders wichtig ist der richtige Umgang mit Feuerwerksartikeln. Hier unsere Tipps:
- In Deutschland darf nur zugelassenes Feuerwerk gekauft und abgebrannt werden. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind verboten. Illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, z. B. Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden.
- Besitz, Weitergabe und Abbrennen nicht zugelassener Böller sind strafbar.
- Niemals Böller und Feuerwerks- oder Sprengkörper selbst herstellen! Solche Explosivstoffe (Selbstlaborate in Sprengkörpern) unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Wird durch die Explosion eine Person verletzt oder ein Schaden von mehr als 1500,- EUR verursacht, gilt die Tat sogar als Verbrechen (ab einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe).
- Beachten Sie die örtlichen Beschränkungen in ihrer Gemeinde oder Stadt (in unmittelbarer Nähe von z. B. Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten, gleiches gilt für besonders geschützte und brandgefährdete Bauwerke wie zum Beispiel Reetdachhäuser).
- Feuerwerk der Kategorie F1 ("Tischfeuerwerk") darf durch Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden, Feuerwerk der Kategorie F2 ("Böller" und Silvesterraketen) erst ab 18 Jahren.Nähere Hinweise finden Sie auch im Infoblatt des Programms Polizeiliche Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de und auf der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung unter www.bam.de.
Grundsätzliche Hinweise der Landespolizei:
Sollten Sie in Schwierigkeiten geraten oder beobachten, dass andere in Schwierigkeiten geraten sind:
- Helfen Sie, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen - Fordern Sie andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf - Beobachten Sie genau und prägen Sie sich Täter-Merkmale ein - Organisieren Sie Hilfe und wählen den Notruf 110 - Kümmern Sie sich um Opfer und stellen sich bitte als Zeuge zur Verfügung.Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr 2019!
Rückfragen bitte an:
Torge Stelck
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: +49 (0)431 160 61400
E-Mail: pressestelle.kiel.lpa@polizei.landsh.de