Zusätzliches Lkw-Fahrverbot in Tirol für den Transitverkehr


28.12.2018, PP Oberbayern Süd
Zusätzliches Lkw-Fahrverbot in Tirol für den Transitverkehr
ÖSTERREICH, TIROL / BAYERN Nach Angaben der Tiroler Landesregierung planen die österreichischen Behörden an elf aufeinanderfolgenden Samstagen Anfang 2019 ein zusätzliches Fahrverbot für Lkw über 7,5 t. Der Transitverkehr nach Italien soll dann - neben den ohnehin gültigen Nacht-, Wochenend- und Feiertagsfahrverboten - ab dem 5. Januar bis zum 16. März 2019 an jedem Samstag weiter eingeschränkt werden.
NEU - Lkw-Fahrverbot in Tirol am Samstag Die Tiroler Landesregierung setzte das Polizeipräsidium Oberbayern Süd darüber in Kenntnis, dass das Land Tirol beim Verkehrsministerium in Wien beantragt hat, an allen Samstagen Anfang 2019 - beginnend ab 5. Januar bis einschließlich 16. März 2019 - für die österreichische Inntalautobahn (A 12) und die Brennerautobahn (A 13) jeweils ab 07.00 Uhr morgens ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 t anzuordnen.Die Maßnahme soll nur den Transitverkehr nach Italien betreffen, der Ziel- und Quellverkehr von und nach Tirol wäre weiterhin erlaubt. Neben diesem Fahrverbot gelten die bisherigen Einschränkungen für den Lkw-Verkehr in Tirol bzw. ganz Österreich weiter:
Nachtfahrverbot in ganz Österreich Das allgemeine Nachtfahrverbot ist gültig auf allen Straßen in Österreich für Lkw über 7,5 t in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr.
Wochenendfahrverbot in ganz Österreich Das Wochenendfahrverbot ist ebenfalls gültig auf allen Straßen in Österreich für Lkw über 7,5 t oder Lkw mit Anhänger, wenn die zGM (zulässige Gesamtmasse) des Lkw oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt. Das Wochenendfahrverbot ist gültig von Samstag 15.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr.
Feiertagsfahrverbot in ganz Österreich Im Zeitraum von Januar bis März 2019 gilt an folgenden Tagen ein Feiertagsfahrverbot in Österreich: Dienstag, 1. Januar (Neujahr) und Sonntag, 6. Januar (Heilige Drei Könige).
Lkw-Blockabfertigung A 12 Inntalautobahn Im ersten Halbjahr 2019 plant die Tiroler Landesregierung wieder an etlichen Tagen Lkw-Blockabfertigungen – die erste davon am Montag, 7. Januar 2019.
Durch das geplante zusätzliche Fahrverbot für Lkw über 7,5 t wird der Transitverkehr erheblich eingeschränkt. Die Fahrzeugführer können dann nur den Zeitraum Samstag von 05.00 Uhr bis 07.00 Uhr zum Weiterfahren nutzen. Das Lkw-Fahrverbot geht nahtlos in das reguläre Wochenendfahrverbot und dieses in das Nachtfahrverbot über. Betroffene Lkw können erst montags ab 05.00 Uhr ihre Fahrt fortsetzen. Sollte sich noch eine Lkw-Blockabfertigung anschließen, ist die Weiterfahrt erst nach Beendigung dieser Maßnahme möglich. Dies ist am Montag, 7. Januar 2019 der Fall.
Es ist davon auszugehen, dass das geplante Lkw-Fahrverbot zusätzliche Verkehrsstörungen auf der Inntalautobahn (A 93) auf bayerischer Seite und deren Umfeld auslösen wird.Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd möchte mit diesen Hinweisen Speditionen und Unternehmen frühzeitig von den erwarteten Neuerungen in Kenntnis setzen, damit diese ihre Planungen entsprechend ausrichten können.