Im Zeitraum vom 24.12.2018 bis zum 01.01.2019 konnte die Bundespolizei gleich mehrere offene Fahndungsnotierungen vollstrecken.
1) Am 24.12.2018 wurde eine 32 ukrainischer Staatsangehörige bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Kiew ermittelt und festgenommen. Gegen sie bestand ein Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Urkundenfälschung. 2017 zu einer Geldstrafe von 300,- EUR verurteilt, entzog sie sich den Justizbehörden. Durch sofortige Zahlung von 180,-EUR konnte zu Weihnachten eine 36-tägige Ersatzfreiheitsstrafe vermieden werden.
2) Ein 47-jähriger rumänischer Fluggast aus Bukarest kommend,
konnte am Heiligen Abend eine 60-tägige
Restersatzfreiheitsstrafe abwenden. Zweimal wegen
Diebstahlshandlungen verurteilt, zahlte er die Geldstrafe in
Höhe 1.800 EUR nicht vollständig. Durch Zahlung von 1.422, 37
EUR (inkl. Kosten) konnte auch hier die Haftstrafe abgewendet
werden. Ihn erwartet demnächst ein Gerichtsverfahren wegen
Widerstand gegen die Staatsgewalt. 3) Am 25.12.2018 wurde ein 49 -jähriger Deutscher bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Stanstedt wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen festgenommen. Durch Zahlung von 2.227,10 EUR konnte der informierte Bruder des Betroffenen den Haftbefehl außer Kraft setzen und ersparte ihm einen -180-tägigen Haftantritt. 4) Am 27.12.2018 erfolgte bei der grenzpolizeilichen
Ausreisekontrolle eines Fluges nach Sabiha Gökcen/Türkei die
kurzzeitige Verhaftung eines 52-Deutschen. Wegen vorsätzlichem
Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von
3.000,-EUR verurteilt, beglich er diese nicht vollständig.
Durch Zahlung von 1.500,-EUR konnte ein informierter Bekannter
die 47-tägige Restersatzfreiheitsstrafe abwenden. 5) Am 29.12.2018 erfolgte die Verhaftung eines 33-jährigen
türkischen Staatsangehörigen bei Einreiseversuch aus Hurghada.
Aufgrund Erschleichen von Leistungen in -13-Fällen gleich mit
zwei Haftbefehlen gesucht, bezahlte er die Geldstrafen nicht.
Ein Bekannter zahlte den haftbefreienden Geldbetrag in Höhe von
1.070,-EUR bei einer anderen Polizeidienststelle ein und
bewahrte den Fluggast somit vor Antritt einer -95-tägigen
Ersatzfreiheitsstrafe. 6) Ebenfalls wegen Erschleichen von Leistungen wurde nach einem
50-jährigen türkischen Fluggast gefahndet und am 30.12.2018
bei einem Ausreiseversuch nach Istanbul verhaftet. Auch er
beglich die offene Rechnung mit der Justiz nicht. Auch hier
konnte durch Zahlung von 677,-EUR der Antritt einer -20tägigen
Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden. 7) Am 30.12.2018 konnte ein weiterer Haftbefehl vollstreckt
werden. Ein 25-jähriger Rumäne auf dem Weg nach Bukarest,
wurde wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht. Nach Zahlung
des von Haft befreienden Geldbetrages in Höhe von 750,-EUR
wurde eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet. 8) Weniger Glück hatte am 01.01.2019 ein 27-jähriger türkischer
Fluggast. Auf dem Weg nach Adana endeten seine Reiseabsichten
bereits bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle. Der
Straftatbestände Fahren ohne Fahrerlaubnis und
Urkundenfälschung verdächtig, erfolgte die Überstellung in das
Polizeigewahrsam Hannover zur Sicherung der
Haftrichtervorführung. 9) Am 28.12.2018 fanden die Luftsicherheitsassistenten bei der
Abfertigung eines Fluges nach Kiew im Reisegepäck eines
29-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen ein Butterflymesser
und einen Schlagring. Da es sich dabei um verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz handelte, erfolgte die jeweilige Beschlagnahme. Mit entsprechender Strafanzeige im Gepäck konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Reiseabsicht fortgesetzt werden. Rückfragen bitte an:
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