Waldeck (ots) - Durch die Wasserschutzpolizei M-V wurden am 03.01.2019 mehrere Verstöße gegen das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (kurz: MARPOL-Übereinkommen)festgestellt und geahndet.
Im Hafen Wismar wurde im Rahmen einer Kontrolle auf einem philippinischen Motorschiff ein Verstoß gem. der MARPOL Anlage VI (Schwefelrichtlinie) festgestellt. Die Verfahrensbeschreibung zum Umstellvorgang befand sich nicht an Bord und der vorgeschriebene Umstellvorgang auf niedrigeren Schwefelgehalt im Schiffskraftstoff war zu spät eingeleitet worden. Nach Absprache mit dem BSH erfolgte die Festsetzung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 528 EUR.
Im Hafen Sassnitz/Mukran wurden an Bord eines niederländischen Schiffes Fehler in der Führung des Mülltagebuchs sowie ein Verstoß gegen den Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS-Code) festgestellt. Vom Verantwortlichen wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 135 EUR eingezogen.
Im Seehafen Rostock wurde durch die Besatzung des Küstenstreifenbootes "Warnow" an Bord eines unter Bahamas Flagge fahrenden Schiffes ein unvollständiger Müllbehandlungsplan festgestellt. Am Müllsammelplatz fehlte die erforderliche Kennzeichnung und es wurde nicht deklarierter Müll (Ladungsreste und Altöl) gelagert. Bei der durchgeführten Kontrollpeilung der Lagertanks für Ölrückstände wurde eine Diskrepanz zu den Eintragungen im Öltagebuch festgestellt. Insgesamt wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 228 EUR festgesetzt sowie zwei Verwarngelder erhoben. Die Entsorgung des Altöls und der Ladungsreste in Rostock wurde angeordnet.
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