Wintereinbruch im südlichen Oberbayern – Polizei registriert vermehrt Unfälle und weist auf Vorschriften für Fahrzeugführer hin


05.01.2019, PP Oberbayern Süd
Wintereinbruch im südlichen Oberbayern - Polizei registriert vermehrt Unfälle und weist auf Vorschriften für Fahrzeugführer hin
SÜDLICHES OBERBAYERN. Nach dem Wintereinbruch registrierte die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd auf den Straßen im südlichen Oberbayern vermehrt Verkehrsunfälle, die zumeist aber glimpflich, also ohne Personenschäden, verliefen. Gerade bei den widrigen Straßen- und Wetterverhältnissen gilt es für alle Fahrzeugführer, wichtige Verhaltensweisen und Verkehrsvorschriften zu beachten.
In der Nacht auf Samstag, 5. Januar 2019, verzeichnete die Einsatzzentrale im Polizeipräsidium in Rosenheim für den gesamten Zuständigkeitsbereich in der Zeit zwischen 19.45 und 05.15 Uhr am Samstagmorgen 21 Unfälle mit Sachschäden. Bei weiteren zwei Unfällen wurden Personen verletzt. Im Zeitraum von Samstagmorgen, 05.00 Uhr bis 10.00 Uhr, kam es zu weiteren 19 Unfällen mit Sachschäden. In den meisten Fällen waren die winterlichen Wetter- und Straßenverhältnisse mit ursächlich für die Schadensfälle. Die Verkehrspolizeidienststellen des Polizeipräsidiums weisen deshalb alle Fahrzeugführer auf die wichtigsten Verhaltens- und Ausrüstungsvorschriften bei den herrschenden, winterlichen Verhältnissen hin:
Winterreifenpflicht Wer sein Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen, dazu gehören Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, sowie Eis- oder Reifglätte, führt, für den sind Winterreifen Pflicht. Verstöße werden nach dem Bußgeldkatalog mit Bußgeldern von 60 Euro (Fahren mit Sommerreifen) bis 120 Euro (dadurch einen Unfall verursacht) geahndet. Der Halter oder sonst Verantwortliche, der die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs bei winterlichen Straßenverhältnissen anordnet oder auch nur zulässt, hat mit einem Bußgeld von 75 Euro zu rechnen. Auch bei Winterreifen sieht der Gesetzgeber in Deutschland eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vor, allgemein empfohlen werden jedoch mindestens 4 mm.
Geschwindigkeit Bei winterlichen Straßenverhältnissen muss der Fahrzeugführer auch seine Geschwindigkeit an die besondere Situation anpassen. Wer aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs ist, kann mit 100 Euro bis zu 145 Euro belangt werden, letzteres wenn es dadurch zu einem Unfall kommt. Bitte beachten: auch wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen geregelt wird, kann aufgrund der Wetterverhältnisse eine deutlich geringere Geschwindigkeit geboten sein!
Freie Sicht Der Fahrzeugführer hat auch dafür zu sorgen, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt ist, z.B. durch unzureichendes Freimachen der Scheiben von Eis und Schnee. Bei Verstößen ist dafür ein Verwarnungsgeld in Höhe von zumindest 10 Euro fällig. Zu den Pflichten des Fahrzeugführers gehört es auch, sein Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis und Schnee zu befreien. Wer dies nicht tut, wird mit einer Verwarnung in Höhe von 25 Euro belangt. Wird ein Anderer durch herabfallenden Schnee bzw. herabfallendes Eis gefährdet, wird dies mit 100 Euro geahndet. Wird ein Anderer dadurch sogar geschädigt, sind 120 Euro Bußgeld fällig.
Beleuchtung Wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, so bestimmt es der Gesetzgeber, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Wer dies nicht tut, wird mit 20 bis 35 Euro, letzteres wenn es dadurch zu einem Unfall gekommen ist, zur Kasse gebeten. Dabei ist zu beachten, dass es nicht nur darum geht, dass der Fahrzeugführer selbst genug sieht, sondern auch, dass sein Fahrzeug von anderen gesehen wird. Da das Tagfahrlicht nur nach vorne wirkt, die Rückleuchten aber bei diffusen Lichtverhältnissen oft trotzdem dunkel bleiben, sollte man im Zweifelsfall besser das Abblendlicht einschalten. Darüber hinaus dürfen die Beleuchtungseinrichtungen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. Die Ahndung von Verstößen diesbezüglich ist die gleiche wie bei o.g. Benutzung der Beleuchtung. Deshalb sollten die Scheinwerfer und Rückleuchten regelmäßig von Eis und Schnee befreit werden.
Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd wünscht allen Fahrzeuglenkern, die auf den Straßen im südlichen Oberbayern unterwegs sind, eine gute und sichere Fahrt. Kommen Sie gut an Ihrem Ziel an!