Schwerin Hauptbahnhof (ots) - Am frühen Morgen des 11. Januar 2019 erschien ein 56-Jähriger auf der Dienststelle des Bundespolizeireviers Schwerin am Hauptbahnhof und erstattete Anzeige, da er von einem Unbekannten beraubt worden sein soll.
Gegenüber den Beamten gab er an, dass er sich in der Vorhalle des Bahnhofes befunden haben will und ihm dort unvermittelt durch eine ihm unbekannte Person die Geldbörse entrissen wurde. Der Täter soll nach der Tat geflohen sein.
Sofort eingeleitete Ermittlungen der Bundespolizisten ergaben, dass sich der mutmaßlich Geschädigte zum angegebenen Zeitraum nicht auf dem Bahnhof befand. Darauf angesprochen verwickelte er sich immer mehr in Widersprüche. Bei einer Durchsuchung seiner Person konnten die Beamten das angebliche Stehlgut in der Gesäßtasche auffinden. Daraufhin räumte der Mann ein, die Tat vorgetäuscht zu haben, um auf diesem Wege an eine Bahnfahrkarte zu gelangen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vortäuschung einer Straftat eingeleitet. Zudem konnte im Rahmen der Personalienüberprüfung festgestellt werden, dass gegen den 56-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg wegen Diebstahls vorlag. Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 100,- Euro nicht zahlen konnte, erfolgte eine Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt, wo er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verbüßt.
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