Hinweis der Polizei:
- Alkohol und das Fahren mit einem Fahrzeug passen nicht zusammen.
Trennen Sie daher immer Trinken und Fahren!
- Neben Bußgeld oder Strafanzeige können Sie bei einem Unfall
unter Alkoholeinfluss auch Ihren Versicherungsschutz verlieren.
Hohe Rückforderungen der Versicherung können in diesem Fall auf
Sie zu kommen.
- Ist Ihr Führerschein wegen Alkohols erst mal weg, ist der
Wiedererwerb teuer und nicht immer erfolgreich. ++++++0080690 Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: Holger.Fink@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/