22.01.2019 – 10:15, Polizei Bremen, Bremen (ots)
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Ort: Bremen-Stadtgebiet Zeit: 19.01. und 21.01.2019
Wiederholt musste die Polizei in den letzten Tagen wegen vermeintlichen Schusswaffen ausrücken. Am Samstagnachmittag meldete ein unbekannter Anrufer eine Person mit einer Schusswaffe in der Helenenstraße. Die Polizei rückte mit mehreren Streifenwagen an, konnte jedoch niemanden ausfindig machen. Am Montagabend wurde der Polizei ein Verdächtiger mit Schusswaffe im Bereich einer Schule in Blumenthal gemeldet. Einsatzkräfte fassten einen 33-Jährigen, der eine Softairpistole und ein Einhandmesser mit sich führte. Die Gegenstände wurden beschlagnahmt, gegen den Mann Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. In diesem Zusammenhang weist die Polizei Bremen erneut auf das Thema "Zeigen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit" hin.
Gerade das echte Aussehen von Spielzeugwaffen macht sie attraktiv, aber auch gefährlich zugleich. Für die meisten Menschen sind Waffenattrappen kaum von echten zu unterscheiden. Die Folgen sind aufwendige Polizeieinsätze, häufig mit Spezialeinsatzkräften, die glücklicherweise in der Regel gut ausgehen. Deutschlandweit hat es aber auch bereits Verletzte bei solchen Polizeieinsätzen gegeben. Insbesondere, wenn eine Waffe gezielt auf Personen gerichtet wird und eine Gefahr für das Leben der Bürger oder Einsatzkräfte anzunehmen ist, kann dies im schlimmsten Fall zu einer Schussabgabe seitens der Einsatzkräfte führen.
Laut dem Waffengesetz handelt es sich bei Anscheinswaffen um Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen erwecken. Eine Unterscheidung ist für das ungeübte Auge kaum möglich. Wer eine Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit führt, begeht eine Ordnungswidrig nach dem Waffengesetz, welche mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Neben dem Bußgeld muss man auch damit rechnen, dass die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden.
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