Pressemeldungen für den Landkreis Günzburg vom 27. Januar 2019


27.01.2019, PP Schwaben Süd/West
Pressemeldungen für den Landkreis Günzburg vom 27. Januar 2019
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Günzburg, Krumbach und Burgau, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.Medienkontakt:Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.

Verkehrsunfall mit SachschadenGÜNZBURG: Am 26.01.2019 um 14.13 Uhr kam es auf der B16 / St 2510 in Günzburg (sogenanntes Polizeiohr) zu einen Auffahrunfall. Beide beteiligte Verkehrsteilnehmer wollten von Dillingen kommend nach links abbiegen. Dabei musste die 22-jährige Geschädigte mit ihrem Pkw an der Lichtzeichenanlage verkehrsbedingt anhalten. Dies übersah ein hinter ihr fahrender 49-jähriger Verkehrsteilnehmer und fuhr auf den PKW der Dame auf. Es wurde niemand verletzt. An beiden Fahrzeugen entstand jeweils minimaler Sachschaden in Höhe von 150 Euro. (PI Günzburg)Verkehrsunfall mit SachschadenLEIPHEIM: Am 26.01.2019 um 10.15 Uhr kam es in der Jakob-Wehe-Straße in Leipheim ebenfalls zu einem Auffahrunfall. Ein 32-jähriger Verkehrsteilnehmer musste verkehrsbedingt hinter einen auf der Fahrbahn ordnungsgemäß geparkten Pkw warten. Aufgrund der Witterung rutschte er aber beim Bremsen auf schneeglatter Fahrbahn in das geparkte Fahrzeug. Er wurde dabei nicht verletzt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 1500 Euro. (PI Günzburg) FahndungstrefferGÜNZBURG: Bei einer Verkehrskontrolle eines 36-jährigen ungarischen Staatsangehörigen, der mit einem Pkw-Anhänger-Gespann auf der A 8 unterwegs war, konnte dieser keinen ausreichenden Führerschein vorweisen. Bei der Erfassung der Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde zudem festgestellt, dass er wegen eines anderen Strafverfahrens zur Fahndung ausgeschrieben war. Da er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, wurde von der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung angeordnet. Nach deren Entrichtung durfte er seine Fahrt fortsetzen, wohlgemerkt ohne Anhänger. (APS Günzburg)