28.01.2019 – 13:53, Polizeidirektion Kiel, Kiel (ots)
Wildpinkeln kann je nach Kommune mit einem Verwarn- oder Bußgeld zwischen 35 und 5.000 Euro belegt werden. Es kann aber auch dazu führen, dass man in eine Justizvollzugsanstalt kommt. So geschehen in Kiel.
Sonntagfrüh beobachteten zwei Beamte des 1. Reviers gegen 05 Uhr einen Mann, der sein dringendes Bedürfnis an der Ecke Holtenauer Straße / Lehmberg verrichtete. Nicht in einem Gebüsch, sondern mitten auf der dortigen baulichen Fahrbahntrennung. Bei der Überprüfung der Personalien des 35-Jährigen stellte sich heraus, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl über 150 Tage wegen Diebstahls vorlag. Er kam anschließend in eine Justizvollzugsanstalt. Anders formuliert: Dieser Toilettengang dauert demnach sozusagen rund fünf Monate.
Matthias Arends
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