30.01.2019 – 09:10, Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta, Cloppenburg/Vechta (ots)
Cloppenburg - Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Dienstag, 29. Januar 2019, wurde um 12.10 Uhr auf der Molberger Straße ein 37-jähriger Pkw-Fahrer aus Cloppenburg kontrolliert. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass der Mann nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügte. Es wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
Löningen - Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss, Kurzzeitkennzeichen abgelaufen
Am Dienstag, 29. Januar 2019, wurde um 14.15 Uhr auf der Bunner Straße ein 30-jähriger Pkw-Fahrer aus Herzlake kontrolliert. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass der Mann über keine gültige Fahrerlaubnis verfügte. Des Weiteren ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von 2,66 Promille. Außerdem waren die am Pkw angebrachten Kurzzeitkennzeichen abgelaufen. Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt. Dazu wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Molbergen - Fahren unter Drogeneinfluss
Am Dienstag, 29. Januar 2019, wurde um 23.10 Uhr ein 19-jähriger Pkw-Fahrer aus Molbergen auf der Straße Tiefer Weg kontrolliert. Im Rahmen der Kontrolle räumte er ein Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Daher wurde eine Blutentnahme durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt. Es wurde ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet.
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Hendrik Ebmeyer, PK
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