Videoüberwachung Marienplatz/Kameras werden nicht abgeschaltet

IM-MV: Videoüberwachung Marienplatz/Kameras werden nicht abgeschaltet
01.02.2019 – 14:00, Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin (ots)

Zur heutigen Erklärung des Landesdatenschutzbeauftragten, ein Verbot der Videoüberwachung auf dem Schweriner Marineplatz verhängt zu haben, erklärt das Ministerium für Inneres und Europa: "Es ist bedauerlich, dass es trotz der umfassenden Darstellungen des Polizeipräsidiums Rostock zur Rechtslage und der Projektverantwortlichen zu den technischen Sicherungen, die bereits vorgenommen wurden und weiter optimiert werden, der Datenschutzbeauftragte für eine gütliche Einigung offenbar keine Zeit hatte."

Wenn die "Untersagungsverfügung" des Landesdatenschutzbeauftragten eingegangen ist, wird diese natürlich zunächst rechtlich geprüft. Aus Sicht des Innenministeriums ist die Bildüberwachung zum Schutz der Schwerinerinnen und Schweriner gemäß des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Datenschutzrechtsrechtmäßig und wird deshalb fortgesetzt. Letztlich werden sich wohl gegebenenfalls die Gerichte mit damit beschäftigen und ein Urteil fällen müssen.

In einem Schreiben vom 22.01.2019 hat der Landesdatenschutzbeauftragte vom PP Rostock Unterlagen erbeten, die bis zum 31.01.2019 übersandt werden sollten. Der Datenschutzbeauftragte hat gestern eine Antwort auf sein Schreiben erhalten. In diesem Zusammenhang überrascht es schon, dass der Landesdatenschutzbeauftragte sowohl die umfangreichen datenschutzrechtlichen Unterlagen, die ihn gestern erreicht haben und die Anordnung für die Fortsetzung des vorläufigen Wirkbetriebes, die ihm heute früh übersandt wurde, trotz der öffentlich geäußerten Personalnot in der Datenschutzbehörde innerhalb von nur wenigen Stunden verarbeiten und daraufhin eine derartige Entscheidung getroffen hat. Ganz offensichtlich ist auch der bisher mit ihm geführte durchaus auch konstruktive Dialog nicht auf fruchtbaren Boden gefallen.

Es wird weiterhin und nochmals darauf hingewiesen, dass nach der Datenschutzgrundverordnung keine Ende zu Ende-Verschlüsselung vorgeschrieben ist. Eine Ende zu Ende Verschlüsselung der Bildübertragung würde zu zeitlichen Verzögerungen der Bilder und erheblichen Qualitätsverlusten führen. Mit Blick auf die polizeilichen Aufgaben darf eine Verschlüsselung aber nicht zu Lasten der Qualität der ins Polizeihauptrevier übertragenen Bilder gehen, so dass das Bildmaterial für die Beweissicherung nach Straftaten und die polizeitaktische Ausrichtung der Polizei unbrauchbar wäre. Das wäre nicht zumutbar im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. Deshalb haben wir keine Ende zu Ende-Verschlüsselung, aber durchaus eine Verschlüsselung in der Übertragungsstrecke. Es wird betont, dass bereits jetzt alles getan wurde, um einen Datenmissbrauch durch das Abgreifen der Daten aus den Funkstrecken und die Verwendung dieser Daten bestmöglich zu verhindern ohne dass es zu Qualitätsverlusten kommt.

Beispiele, bei denen die Bildüberwachung die Arbeit der Schweriner Polizei bereits erheblich unterstützte:

1. Im Bereich der Straßenbahnhaltestelle auf dem Marienplatz wurde einer weiblichen Geschädigten ein Mobiltelefon entwendet. Auf den Aufzeichnungen der Videoüberwachung waren die Person und die Tatbegehung sichtbar. In Kombination mit den Videoaufzeichnungen und weiteren Ermittlungshandlungen konnte zur Identifizierung geeignetes Bildmaterial erstellt werden.

2. Bei einem weiteren Sachverhalt wurde durch einen Hinweisgeber der Notrufzentrale der Polizei in Rostock eine körperliche Auseinandersetzung zwischen 10-15 Personen auf dem Marienplatz gemeldet. Bei Eintreffen der Polizei konnten keine Personen festgestellt. Auch die Auswertung der Videoaufzeichnungen ergab, dass es sich nicht um Auseinandersetzung handelte, sondern eine zu der Gruppe gehörende Person lediglich ohne Fremdeinwirkung gestürzt war.

3. Durch Zeugenhinweise wurde bekannt, dass in einer Nebenstraße durch eine männliche Person rechtsextremistische Parolen skandiert wurden. Nach Erhalt des Hinweises konnte die Person anhand der Personenbeschreibung der Zeugen mit Hilfe der Videoüberwachungsanlage vor dem Schlosspark-Center stehend festgestellt werden.

4. Eine lebensältere weibliche Person teilte mit, gegebenenfalls Opfer einer Körperverletzung geworden zu sein. Nach Sichtung der Videoaufnahmen konnte eindeutig geklärt werden, dass die Frau ohne Fremdeinwirkung im Eingangsbereich der Marienplatzgalerie gestürzt war.

5. An einem Infostand auf dem Marienplatz, gab eine männliche Person an, dass er aus einer 5-köpfigen Personengruppe heraus verbal angegangen und beleidigt wurde. Im Rahmen der nachträglichen Auswertung der Videos vom Marienplatz konnte der Sachverhalt erkannt und ein Tatverdächtiger namentlich bekannt gemacht werden.

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Michael Teich
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