Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet – Langenfeld – 1902029

POL-ME: Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Langenfeld - 1902029
05.02.2019 – 15:17, Polizei Mettmann, Mettmann (ots)
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Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.

In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:

   --- Langenfeld --- 

Am Dienstagmorgen des 05.02.2019, gegen 07:10 Uhr, touchierte ein bislang unbekannter Fahrer an der Straße Rietherbach in Langenfeld mit seinem weißen Kleinbus eine 29-jährige Fußgängerin. Nach eigenen Angaben überquerte die Frau den "Zuweg" zur Hausnummer 6, als der Kleinbus sie von hinten am Bein traf und verletzte. Ohne sich um die 29-Jährige zu kümmern oder Angaben zu seiner Person und dem Unfallhergang zu geben, setzte der Unbekannte anschließend seine Fahrt fort.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Langenfeld, Telefon 02173 / 288-6310, jederzeit entgegen.

   --- Hinweise und Tipps der Polizei --- 

Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:

   -	Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten 
Polizeidienststelle (auch über Notruf 110). 
   -	Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort. 
   -	Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die 
polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn 
möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen 
Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind. 
   -	Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben 
Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf. 
   -	Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum
flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei
weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg 
versprechend. 
   -	Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie 
bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst 
viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, 
Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur 
Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren 
eigenen Personalien und Erreichbarkeiten. 

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann