08.02.2019 – 09:48, Bundespolizeiinspektion Kiel, Kiel (ots)
34-jährige war wegen gewerbsmäßigem Diebstahl zur Festnahme ausgeschrieben, 41-jähriger war wegen Erschleichen von Leistungen zu Geldstrafe verurteilt, hatte aber nicht gezahlt.
Donnerstagnachmittag, 07.02.2019, kontrollierten Bundespolizisten im Kieler Hauptbahnhof eine 34 Jahre alte Frau. Bei der Überprüfung ihrer Identitätspapiere kam heraus, dass die 34-jähige wegen gewerbsmäßigem Diebstahl in mehreren Fällen zu einer 7-monatigen Haftstrafe verurteilt worden war. In den Diensträumen der Bundespolizei wurde der Haftbefehl eröffnet, dann ging die Weiterreise in einem Dienst-Kfz der Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt.
Einige Zeit später wurde - ebenfalls im Kieler Hauptbahnhof - ein 41 Jahre alter Mann kontrolliert. Die Überprüfung verlief zwar negativ, die Bundespolizisten fanden aber das Schreiben eines Gerichtsvollziehers zur Zwangsvollstreckung. Die Beamten nahmen den 41-jährigen zur weiteren Klärung mit in die Diensträume, dort stellte sich dann nach Kontaktaufnahme mit der Landespolizei heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Wegen Erschleichen von Leistungen in mehreren Fällen war er zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt knapp 800,- Euro verurteilt worden. Geld hatte er keins, so kam die Ersatzfreiheitsstrafe über 68 Tage zum Zuge. Der Mann wurde am Abend ebenfalls durch die Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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