11.02.2019 – 15:54, Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, Görlitz, Niesky (ots)
Sieben unerlaubt eingereiste Personen, 4200 EUR verbotene Arbeitsentgelder und 531 Tage Vollstreckung einer offenen Haftstrafe sind das Ergebnis eines achtstündigen Fahndungseinsatzes der Bundespolizei in der Nacht von Samstag, den 09. Februar 2019 auf Sonntag, den 10. Februar 2019. Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf nahmen dabei insbesondere den grenzüberschreitenden Linienbusverkehr an der Autobahnanschlussstelle Kodersdorf genauer unter die Lupe genommen.
Das Hauptaugenmerk der Fahndungsmaßnahmen lag auf der Bekämpfung unerlaubter Einreisen und Aufenthalte, insbesondere in Verbindung mit der Aufnahme unerlaubter Erwerbstätigkeit. Nach Auswertung des Schwerpunkteinsatzes kann ein erfreuliches Resümee gezogen werden.
Die Bundespolizisten stellten insgesamt 7 Personen fest, welche sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhielten. In 3 Fällen erhärtete sich der Verdacht der unerlaubten Erwerbstätigkeit ohne erforderlicher, behördlicher Erlaubnis.
So konnte beispielsweise ermittelt werden, dass ein 44-jähriger Ukrainer unter zu Hilfenahme einer verfälschten ungarischen ID-Karte versuchte seine unerlaubte Arbeitsaufnahme zu "legalisieren". In der Vernehmung gab er an, bereits mehrere Monate für eine Firma in Thüringen gearbeitet und für diese Abrissarbeiten durchgeführt zu haben. Der 44- Jährige erhielt dafür ein Arbeitsentgelt in Höhe von 3700 Euro, welches durch die Bundespolizei beschlagnahmt wurde.
Bei einer 63- jährigen Ukrainerin konnte ebenfalls eine unerlaubte Arbeitsaufnahme festgestellt werden. Sie hatte über einen längeren Zeitraum als Haushaltshilfe in Kaiserslautern gearbeitet. Auch diesem Fall wurde der Lohn in Höhe von 1500 Euro beschlagnahmt.
Die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen folgten anschließend durch die Ausländerbehörde Görlitz.
Den Höhepunkt der Fahndungsmaßnahme stellte die Festnahme eines 36- jährigen Deutschen dar. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaften Dessau-Roßlau, Itzehoe, Stuttgart, und in vier Fällen die Staatsanwaltschaft Leipzig nach ihm fahndeten.
Der aus Leipzig stammende Mann war durch das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen wegen Betrug in mehreren Fällen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 220 Tagen oder Zahlung von aufgerundet 3000 Euro und durch das Amtsgericht Leipzig wegen Diebstahls zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 311 Tagen oder Zahlung von aufgerundet 5200EUR verurteilt worden.
Da der junge Mann darüber hinaus zu einer anberaumten Gerichtsverhandlung nicht erschien, erließ das Amtsgericht Leipzig zwischenzeitlich einen Sitzungshaftbefehl. Die Reise des Festgenommen endete folglich in der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt.
Mehrere Fahndungstreffer sowie weitere Feststellungen gingen den Bundespolizisten während des Schwerpunkteinsatzes ins Netz.
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