Wenden auf Kraftfahrstraßen ist verboten!


12.02.2019, PP Schwaben Süd/West
Wenden auf Kraftfahrstraßen ist verboten!
LKR. OST- und OBERALLGÄU/ B12. Die heutige Verkehrssituation auf der B12 bei Biessenhofen nimmt die Polizei zum Anlass auf das strikte Wendeverbot auf Kraftfahrstraßen hinzuweisen.

Nicht wenige Verkehrsteilnehmer verstießen heute auf der Bundesstraße 12 gegen die Regel des § 18/VIII der Straßenverkehrsordnung. Darin ist deutlich festgelegt: „Wenden und Rückwärtsfahren sind auf Kraftfahrstraßen verboten.“Zwischen den Anschlussstellen Biessenhofen und Kaufbeuren kam es gegen Mittag wegen einer Wanderbaustelle mit Ampelschaltung zu verkehrsbedingten Stauungen. Einer unbekannte Anzahl an Pkw- und Lkw-Fahrern in Richtung Buchloe dauerte dieser Umstand offenbar zu lange, weshalb sie auf der Kraftfahrstraße wendeten. Genau dies ist aber aufgrund des unheimlich großen Gefahrenpotenzials verboten und führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen auf der B12. Ein Autofahrer teilte der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West über Notruf eine „gefährliche und chaotische Verkehrssituation“ mit, weswegen die Polizei mit Streifenfahrzeugen der Marktoberdorfer Polizei, der Verkehrspolizei Kempten und den Operativen Ergänzungsdiensten anrückte.Kurz nach der Auffahrt auf die B12 trafen die ersten Beamten auch auf ein wendendes Fahrzeug, welches in Richtung Kempten weiterfahren wollte. Dieses wurde angehalten und der Fahrer zur Anzeige gebracht.Während dieser Personalienfeststellung kam es zu einem Auffahrunfall am Stauende in Richtung Buchloe, da der Fahrer eines Wohnmobils mit Anhänger unaufmerksam war. Er fuhr auf den vor ihm befindlichen stehenden Pkw; dessen beiden Insassen wurden leicht verletzt und mussten in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Dieser Pkw wiederum wurde auf den Wagen davor geschoben. Alle drei Fahrzeuge mussten von einem Abschleppdienst geborgen werden. Es entstand Sachschaden von über 15.000 Euro.Zur Unfallaufnahme und zur Fahrbahnreinigung musste der Verkehr in Richtung Buchloe an der Anschlussstelle Biessenhofen bis 15.30 Uhr abgeleitet werden. Auch der dort über die B16 anfahrende Verkehr musste an der Auffahrt zur B12 in Richtung Buchloe abgehalten werden. Aufgrund der unfallbedingten Verkehrsmaßnahmen war es den Beamten nicht weiter möglich, die B12 hinsichtlich wendender Kraftfahrzeuge zu überwachen.
Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West weist in diesem Zusammenhang auf das hohe Gefährdungspotenzial solcher Wendemanöver auf Kraftfahrstraßen hin, deren folgen gravierend sein können. Daher sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von mindestens 200 Euro, mindestens einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister für Kraftfahrer vor, die auf einer Kraftfahrstraße wenden. Sollte eine konkrete Gefährdung oder ein Verkehrsunfall die Folge sein, wird es zu einem höheren Bußgeld oder gar einem Strafverfahren kommen.

Medienkontakt:Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013).(PP Schwaben Süd/West, 16 Uhr, ce)