14.02.2019 – 15:00, Bundespolizeidirektion München, Rosenheim (ots)
Die Rosenheimer Bundespolizei trifft im Rahmen der Grenzkontrollen immer wieder auf Personen, die mit Haftbefehlen gesucht werden. Meist haben diese Justizschulden zu begleichen oder Freiheitsstrafen anzutreten. Im vergangen Jahr hatten die Bundespolizisten allein zwischen Chiemsee und Zugspitze rund 400 Haftbefehle vollstreckt. Auch am Donnerstag (14. Februar) brachten die Beamten mehrere gesuchte Personen hinter "Schloss und Riegel". In nur einem Bus war für gleich drei Fahrgäste Reiseende.
Ein rumänischer Staatsangehöriger ist im Fernreisebus aus Italien verhaftet worden. Bei der Überprüfung seiner Personalien hatte sich herausgestellt, dass er vom Amtsgericht Offenbach wegen Fahrens ohne Führerschein bereits im Mai 2017 zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 4.500 Euro verurteilt worden war. Da er den Betrag laut Haftbefehl bislang noch nicht entrichtet hatte und auch bei der Kontrolle auf der Inntalautobahn nicht zahlen konnte, musste er ersatzweise eine Freiheitsstrafe antreten. Der 27-Jährige wurde für etwas mehr als vier Monate in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert.
Ein anderer Rumäne, der im selben Bus unterwegs war, musste seine Fahrt ebenfalls in der Kontrollstelle auf der A93 abbrechen. Laut Haftbefehl des Amtsgerichts Gelsenkirchens wird dem 49-Jährigen vorgeworfen, an einem Wohnungseinbruch beteiligt gewesen zu sein. Der dringend Tatverdächtige wurde seit 2015 gesucht, weil er zu der wegen des Einbruchs angesetzten Gerichtsverhandlung nicht erschienen war. Offenbar hatte sich der Mann ins Ausland abgesetzt. Außerhalb Deutschlands dürfte sich auch ein gesuchter Italiener in den letzten Jahren aufgehalten haben. Er wurde 2016 vom Amtsgericht Düsseldorf wegen des Tatvorwurfs der Leistungserschleichung mit einem Untersuchungshaftbefehl gesucht. Bei seiner Kontrolle auf Höhe Kiefersfelden schlug der Polizeicomputer Alarm. Wie die anderen beiden Männer musste auch der 39-Jährige den Reisebus verlassen, sodass er der Justiz zugeführt werden konnte.
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