14.02.2019 – 10:26, Polizeipräsidium Südhessen, Rüsselsheim (ots)
Im Rahmen von Kontrollen zur Bekämpfung der Straßenkriminalität, hatten Beamte der Polizeistation Rüsselsheim mit Unterstützung von Kollegen der Hessischen Bereitschaftspolizei am Mittwochabend (13.02.) das Stadtgebiet im Visier. Hierbei überprüften die Ordnungshüter über 100 Personen und mehr als zwanzig Fahrzeuge.
Im besonderen Fokus der Polizisten standen neben dem Innenstadtbereich das Mainvorland, der Vernapark sowie vier Lokale in der Brandenburger Straße, die zusammen mit der Stadtpolizei genauer unter die Lupe genommen wurden.
In der Varkausstraße fiel den Beamten gegen 19.40 Uhr ein junger Mann auf, der als Fußgänger trotz roter Ampel die Fahrbahn überquerte. Bei der anschließenden Personenkontrolle stellten die Polizisten fest, dass sein Mobiltelefon im Bereich Montabaur gestohlen worden war. Das Handy wurde sichergestellt. Den 18-Jährigen erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Hehlerei.
Auf dem Parkplatz am Mainufer bemerkten die Gesetzeshüter gegen 18.45 Uhr ein Auto mit laufendem Motor. Die beiden Insassen waren der Polizei wegen Drogendelikten bereits bekannt. Während der Überprüfung ließ einer der Männer ein Päckchen mit wenigen Gramm Marihuana auf den Boden fallen. Die Polizei stellte die Drogen sicher und erstattete Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Zudem drohen den Verantwortlichen nach der Kontrolle von vier Lokalitäten in der Brandenburger Straße nun Bußgelder von mehreren tausend Euro. Ein ehemaliges Cafe, dass offenbar als illegale Spielhalle genutzt wurde, wurde sofort geschlossen. Sechs Spielautomaten wurden wegen fehlender Begutachtung durch den TÜV außer Betrieb gesetzt, vier weitere Spielautomaten wegen fehlender Zulassung sichergestellt und drei Wettterminals, für die keine Genehmigung vorlag, abgeschaltet.
Weiterhin erstatteten die Kontrolleure Anzeigen wegen Verstößen gegen das Jugend- und Nichtrauchergesetz und stellten in einem Fall erhebliche hygienische Mängel sowie einen Verstoß gegen Brandschutzbestimmungen fest. Die dafür zuständigen Behörden werden hierüber entsprechend in Kenntnis gesetzt.
Weitere gleichgelagerte Kontrollen sind zeitnah geplant.
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