21.02.2019 – 13:42, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Mönchengladbach (ots)
Bundespolizisten nahmen am Mittwochabend (20. Februar) um 22.15 Uhr im Mönchengladbacher Hauptbahnhof einen Deutschen (42) fest, gegen den ein Haftbefehl bestand.
Da der Mann eine fahrlässige Körperverletzung begangen hatte, suchte die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach nach ihm. Laut Vollstreckungshaftbefehl sollte der 42-Jährige eine Geldstrafe von 1800 Euro entrichten oder ersatzweise eine Haft von 60 Tagen verbüßen.
Den geforderten Geldbetrag konnte er nicht aufbringen und wurde daraufhin in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht.
Weiterhin wurde er von verschiedenen Staatsanwaltschaften wegen des Diebstahls, des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie des Betruges zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
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