Bundespolizeidirektion München: Einreise trotz aberkannter Freizügigkeit – 527 Tage ins Gefängnis

Bundespolizeidirektion München: Einreise trotz aberkannter Freizügigkeit - 527 Tage ins Gefängnis
27.02.2019 – 14:33, Bundespolizeidirektion München, Rosenheim / Bernau (ots)
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Für einen tschechischen Staatsangehörigen hatten die Grenzkontrollen auf der A93 erhebliche Konsequenzen: Statt mit dem Pkw in Richtung Rosenheim zu fahren, wurde er am Dienstagnachmittag (26. Februar) von der Bundepolizei ins Gefängnis nach Bernau gebracht. Dort muss der Mann voraussichtlich über 520 Tage lang bleiben.

Bei der Überprüfung der Personalien des 45-Jährigen in der Kontrollstelle fanden die Beamten heraus, dass er vor einigen Jahren aus Deutschland abgeschoben worden war. Laut Polizeicomputer hatte ihn das Landgericht Bamberg 2010 wegen eines besonders schweren Diebstahlsfalls zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nachdem ein Teil der Strafe verbüßt war, musste der Tscheche das Land verlassen. Eine Rückkehr war insofern eingeschränkt, als ihm das Recht auf Freizügigkeit dauerhaft aberkannt worden war. Obwohl ihm diese Umstände bekannt gewesen sein dürften, versuchte er, über die Inntalautobahn unbehelligt in die Bundesrepublik zu gelangen. Wie sich bei der Überprüfung seiner Personalien herausstellte, sind mit seiner Einreise die noch ausstehenden 527 Tage Haft fällig geworden. Die Rosenheimer Bundespolizisten nahmen den "Rückkehrer" fest und lieferten ihn in die Bernauer Justizvollzugsanstalt ein.

Rückfragen bitte an:

Rainer Scharf (MSc)
Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 80 26 2200
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle
zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. In
einem rund 200 Kilometer langen Abschnitt des
deutsch-österreichischen Grenzgebiets begegnen die etwa 420
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der illegalen Migration und gehen
vor allem gegen die Schleusungskriminalität vor. Der bahn- und
grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Auf über 370
Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten sorgen die
Bundespolizisten zwischen Chiemsee und Zugspitze für die Sicherheit
der Bahnreisenden. Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten
Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.