01.03.2019 – 12:06, Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis, Siegburg (ots)
Dass bei den Karnevalsfeiern gerne Alkohol getrunken wird, weiß auch die Polizei. Doch Mancher setzt sich dann Betrunken ans Steuer seines Autos. Daher führt die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis während der "Feiertage" verstärkt Alkoholkontrollen durch. Bei den Kontrollen an Weiberfastnacht (28.02.2019) gingen den Beamten drei Alkohol-Sünder ins Netz. Gegen 18.40 Uhr wurde ein 41-jähriger Opel-Fahrer auf der Hauptstraße in Siegburg mit knapp zwei Promille kontrolliert. Der Mann aus Siegburg händigte nach der Blutprobenentnahme auf der Polizeiwache seinen Führerschein aus. Fast ein Promille zeigte das Testgerät bei einer 50-jährigen Fahrerin auf der Landstraße 269 (L269) zwischen Troisdorf-Bergheim und Niederkassel-Mondorf an. Die Frau aus Ruppichteroth kam mit zur Polizeiwache und musste eine Blutprobe abgeben. Ihren Führerschein beschlagnahmten die Polizisten. Die Beschlagnahme des Führerscheins und die Blutprobenentnahme war das Ergebnis der Trunkenheitsfahrt eines 19-Jährigen aus Windeck. Er war mit seinem Opel von der Eitorfer Polizei auf der Burg-Windeck-Straße in Windeck kontrolliert worden. Der Test vor Ort zeigte rund 1,25 Promille an. Gegen alle Autofahrer wird wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt. Auch in den nächsten Tagen wird die Polizei Rhein-Sieg-Kreis ihre Kontrollen fortsetzen. Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für Personen bis 21 Jahre gilt auch zu Karneval die Null-Promillegrenze. Für andere Autofahrer droht bereits ab 0,3 Promille der Führerscheinentzug, wenn Anzeichen von Fahruntauglichkeit festgestellt werden oder man an einem Unfall beteiligt ist. Auch Restalkohol am Tag nach dem Feiern kann möglicherweise zum Führerscheinentzug führen. (Bi)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
Telefon: 02241/541-2222
E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de