190310-4. Illegales Autorennen während der Probezeit: Kontrollgruppe Autoposer beschlagnahmt Führerschein

POL-HH: 190310-4. Illegales Autorennen während der Probezeit: Kontrollgruppe Autoposer beschlagnahmt Führerschein
10.03.2019 – 12:00, Polizei Hamburg, Hamburg (ots)

Zeit: 08.03.2019, 19:16 Uhr Ort: Hamburg/BAB 7, Fahrtrichtung Norden, zwischen der Anschlussstelle Heimfeld und dem Elbtunnel

Nach einem illegalen Autorennen haben Beamte der Kontrollgruppe Autoposer einem 26-Jährigen am Freitagabend den Führerschein abgenommen. Der Mann war unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren und hatte auch andere Verkehrsteilnehmer genötigt.

Der Deutsch-Afghane überholte am Freitagabend auf der BAB 7 neben mehreren Pkw auch einen zivilen Funkstreifenwagen der Kontrollgruppe Autoposer. Sein Fahrzeug, einen Mietwagen (Mercedes-Benz C43 AMG mit 390 PS), steuerte er dabei mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit.

Bei einer Geschwindigkeitsmessung stellten die Beamten fest, dass der Pkw bei erlaubten 120 km/h mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h gesteuert wurde.

Die Beamten beobachteten auch, wie der Fahrer ein vorausfahrendes Fahrzeug durch dichtes Auffahren und unter Einsatz der Lichthupe zu einem Fahrstreifenwechsel nötigte.

Im Bereich der Anschlussstelle Waltershof wollte der Fahrer durch dichtes Auffahren und den Einsatz der Lichthupe erneut einen Vorausfahrer zu einem Fahrstreifenwechsel nötigen. Da dies aufgrund der Verkehrsdichte nicht klappte, wechselte der 26-Jährige vom linken in den rechten Fahrstreifen. Die gefahrene Geschwindigkeit betrug beim Fahrstreifenwechsel 140 km/h bei erlaubten 80 km/h.

Im rechten Fahrstreifen fuhr er erneut auf Vorausfahrer auf und wechselte dann zurück in den linken Fahrstreifen, auf dem er auch in den Elbtunnel einfuhr.

In der zweiten Röhre des Elbtunnels führte er im Bereich der durchgezogenen Linie erneut einen Fahrstreifenwechsel durch und beschleunigte sein Fahrzeug stark.

Nachdem sich die Beamten unter Zuhilfenahme des Blaulichts schließlich als Polizeibeamte zu erkennen gegeben hatten, reduzierte der Fahrer die Geschwindigkeit.

Nach der Durchfahrt durch den Elbtunnel kontrollierten die Beamten den Fahrer gemeinsam mit der Funkstreifenwagenbesatzung des Peter 23/1. Hierbei ergaben sich Hinweise auf den zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln. Ein deshalb durchgeführter Urinschnelltest reagierte positiv auf THC.

Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten Augentropfen, die eine Verschleierung von möglichen Konsumanzeichen der Pupille erwirken können.

Die weitere Abklärung ergab, dass sich der 26-Jährige noch in der Probezeit befindet. Nach Rücksprache mit Staatsanwaltschaft wurde sein Führerschein daher beschlagnahmt.

Den Mietwagen stellten die Beamten sicher und ließen ihn zur Verwahrstelle der Polizei transportieren. Die Vermietungsfirma widerrief den Mietvertrag unverzüglich.

Abb.

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