Aufgefundener Defibrillator konnte zugeordnet und übergeben werden (Nachtrag zur PM vom 01.03.2019 12:25 Uhr)

POL-NB: Aufgefundener Defibrillator konnte zugeordnet und übergeben werden (Nachtrag zur PM vom 01.03.2019 12:25 Uhr)
13.03.2019 – 11:54, Polizeiinspektion Neubrandenburg, Neubrandenburg (ots)

Wie bereits berichtet wurde, stellten Polizeibeamte im Rahmen einer Personenkontrolle am 24.02.2019 in Neubrandenburg einen Defibrillator sicher. Aufgrund der Medienberichterstattung bezüglich dieses sichergestellten Defibrillators hat sich ein Geschädigter bei der Polizei gemeldet. Nach Überprüfung der Individualnummern als Eigentumsnachweis konnte das Gerät zugeordnet und am heutigen Tag den Geschädigten übergeben werden.

Nach Angaben des Geschädigten wurde der Defibrillator bereits am 18.02.2019 in der Zeit von 08:00 - 11:00 Uhr aus dem Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit in Neubrandenburg im Ponyweg entwendet. Die Ermittlungen im Kriminalkommissariat Neubrandenburg zum Diebstahl dauern weiter an.

Erstmeldung:

Am vergangenen Wochenende befanden sich Unterstützungskräfte der Bereitschaftspolizei M-V im Stadtgebiet von Neubrandenburg im Einsatz. Am frühen Sonntagmorgen, d. 24.02.2019 gegen 03:00 Uhr überprüften die Beamten im Rahmen der Streife im Reitbahnweg, an der dortigen Bushaltestelle, zwei männliche Personen im Alter von 30 und 21 Jahren. Der 30-Jährige führte während der Kontrolle einen tragbaren Defibrillator mit sich. Auf Nachfrage zur Herkunft des Gerätes machte er keine Angaben. Da er keinen Eigentumsnachweis vorlegen konnte, wurde das Gerät sichergestellt, da der Verdacht bestand, dass das Gerät entwendet wurde. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden beide Personen, die der Polizei bereits wegen Eigentumsdelikten bekannt sind, vor Ort entlassen. Die Beamten des Kriminalkommissariats Neubrandenburg haben die Ermittlungen aufgenommen. Bisher konnte der Defibrillator noch nicht zugeordnet werden. Es handelt sich dabei nicht um das erst kürzlich in der Malchower Eishalle entwendete Gerät. Es ist durchaus möglich, dass dem Geschädigten der Diebstahl des Gerätes noch nicht aufgefallen ist. Der hier sichergestellte Defibrillator wurde in einem orangefarbenen Kunststoffkoffer transportiert. Das Gerät selbst trägt neben der Gerätenummer auch eine zusätzliche Individualnummer, die offenbar vom Geschädigten angebracht wurde.

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Diana Mehlberg
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