Polizeikontrolle mit Folgen – 35-jähriger entzieht sich der Kontrolle und kann im Rahmen der Fahndung gestellt werden – Polizei Wilhelmshaven leitet Ermittlungsverfahren ein

POL-WHV: Polizeikontrolle mit Folgen - 35-jähriger entzieht sich der Kontrolle und kann im Rahmen der Fahndung gestellt werden - Polizei Wilhelmshaven leitet Ermittlungsverfahren ein
14.03.2019 – 13:41, Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland, Wilhelmshaven (ots)
wilhelmshaven. Am Dienstagmittag, 12.03.2019, sollte gegen 13:30 Uhr 
ein Kleinkraftrad kontrolliert werden. Die angestrebte 
Verkehrskontrolle nahm einen rasanten Verlauf. Was war passiert?

Zunächst fiel einer Funkstreifenbesatzung des Einsatz- und 
Streifendienstes in Wilhelmshaven in der Peterstraße an der 
Einmündung zur Gerichtsstraße ein entgegenkommendes Kleinkraftrad mit
einer Person besetzt auf. Die Beamten entschieden sich zu einer 
Verkehrskontrolle und signalisierten dem Fahrzeugführer dies über das
Anhaltesignal des Funkstreifenwagens. Als der Fahrzeugführer dieses 
Vorhaben sah, erhöhte er jedoch seine Geschwindigkeit und versuchte 
sich der Kontrolle zu entziehen. 

Der Fahrer fuhr zunächst in die Innenstadt über die Viktoriastraße in
Richtung des Kurparkes. In der Bremer Straße mussten die Beamten die 
Verfolgung verkehrsbedingt unterbrechen und verloren das 
Kleinkraftrad kurzzeitig aus den Augen.
Im Rahmen der anschließenden Ermittlungen und Nachbereichsfahndung 
konnte das Kleinkraftrad kurze Zeit später erneut in der Peterstraße 
fahrend und nun mit zwei Personen besetzt angetroffen sowie dort 
letztlich auch kontrolliert werden. Neben dem 35-jährigen 
Fahrzeugführer und gleichzeitig auch Halter befand sich weiterhin 
eine Bekannte auf dem Fahrzeug.

Der 35-jährige gab gegenüber den Beamten an, dass er zuvor auf dem 
Weg zu der Bekannten gewesen sei und weiterhin beabsichtige, die 
Versicherungsstelle aufzusuchen. Im Anschluss räumte dieser letztlich
ein, dass er nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei 
und deshalb die Flucht ergriffen habe.

Die Beamten stellten weiterhin fest, dass der Versicherungsschutz für
das Fahrzeug seit Anfang März abgelaufen war und der 35-jährige unter
dem Einfluss berauschender Mittel stand. Da der Drogentest positiv 
auf den Cannabiswirkstoff THC und Amphetamine verlief, leiteten die 
Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und ordneten eine 
Blutprobenentnahme an. Während der Verfolgungsfahrt wurden keine 
anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, jedoch muss sich der 35-jährige
weiterhin wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz 
und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.


 

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