Bundespolizeidirektion München: Serbe und Ungar hinter Gittern, Deutscher bezahlt hohe Geldstrafe / Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle

Bundespolizeidirektion München: Serbe und Ungar hinter Gittern, Deutscher bezahlt hohe GeldstrafeBundespolizei vollstreckt Haftbefehle
20.03.2019 – 08:12, Bundespolizeidirektion München, Schwarzbach (ots)
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Am Montag (18. März) und Dienstag (19. März) hat die Bundespolizei Freilassing drei gesuchte Männer verhaftet. Gegen einen serbischen Staatsangehörigen lagen gleich zwei Haftbefehle vor. Er sitzt mittlerweile im Gefängnis. Ähnlich ging es am Dienstag (19. März) einem Ungarn, der wegen schweren Bandendiebstahls für längere Zeit hinter Gitter muss. Ein Deutscher hingegen konnte einem Gefängnisaufenthalt durch Zahlung einer Geldstrafe im vierstelligen Bereich entgehen.

Am Montagabend kontrollierten Bundespolizisten in einem Reisebus einen 38-jährigen Serben. Bei der Überprüfung seiner Personalien schlug der Polizeicomputer Alarm. Das Amtsgericht München hatte gegen den Mann wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz einen Sicherungs- und wegen Drogenhandels einen Untersuchungshaftbefehl erlassen. Er soll Ende des Jahres 2017 rund fünf Kilogramm Marihuana veräußert und dabei einen Gewinn in nicht bekannter Höhe erzielt haben. Da der Aufenthaltsort des serbischen Staatsangehörigen nicht bekannt war, veranlasste das Amtsgericht München einen europaweiten Haftbefehl mit dem Ziel der Auslieferung nach Deutschland. Nun ging der mutmaßliche Rauschgifthändler den Freilassinger Bundespolizisten ins Netz. Sie nahmen den Mann fest und brachten ihn am Dienstag (19. März) zuständigkeitshalber nach München, wo er einem Richter vorgeführt wird.

In der Nacht auf Dienstag folgte der nächste Fahndungstreffer der Bundespolizisten. Gegen vier Uhr nachts haben die Beamten an der Grenzkontrollstelle Schwarzbach einen Wagen mit deutscher Zulassung angehalten. Bei der Überprüfung des 47 Jahre alten deutschen Fahrers fanden die Bundespolizisten heraus, dass gegen ihn ebenfalls ein Haftbefehl vorlag. Ende vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht München den Deutschen wegen einer begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.625 Euro verurteilt. Bei Nichtzahlung drohte dem Man ein 25-tägiger Aufenthalt im Gefängnis. Da der 47-Jährige das Geld vorerst nicht aufbringen konnte, verhafteten ihn die Bundespolizisten und brachten ihn zur Inspektion nach Freilassing.

Im Laufe des Tages erschien eine Angestellte des Festgenommenen auf der Dienststelle der Bundespolizei und bezahlte die Geldstrafe für ihren Chef. Der Mann konnte im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.

Anders verlief die Situation bei einem 35-jährigen Ungarn, den die Bundespolizei ebenfalls am Dienstag (19. März) an der Kontrollstelle auf der BAB 8 festnahm. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut vor. Das Landgericht Landshut hatte den ungarischen Staatsangehörigen im Jahr 2007 wegen schweren Bandendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Im Februar 2009 wurde der Mann in sein Heimatland abgeschoben. Die Restfreiheitsstrafe von 642 Tagen Gefängnis muss er nun, da er wieder nach Deutschland einreisen wollte, verbüßen. Die Möglichkeit durch die Zahlung einer Geldstrafe einem längeren Gefängnisaufenthalt zu entgehen, bot sich dem Verurteilten nicht. Er sitzt nun für circa ein Jahr und neun Monate in einem deutschen Gefängnis seine Strafe ab.

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