22.03.2019 – 13:21, Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, Görlitz, BAB 4 (ots)
Zwei Mal innerhalb weniger Stunden klickten gestern die Handfesseln der Bundespolizei. Im ersten Fall war ein polnischer Mann (45), im zweiten Fall ein aserbaidschanischer Mann (29) festgenommen worden.
Der 45-Jährige war den Beamten gegen 16.00 Uhr in Görlitz in die Arme gelaufen. Bei der Überprüfung seiner Personalien kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ans Licht. Dem Haftbefehl lag ein Strafbefehl des Nürnberger Amtsgerichts wegen Diebstahls zugrunde. Hätte der Verurteilte unmittelbar 885,00 Euro zahlen und damit die Geldstrafe erledigen können, wäre ihm der ersatzweise Gefängnisaufenthalt erspart geblieben. So aber wurde er am Abend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Der kurz vor 23.00 Uhr festgenommene 29-Jährige dagegen reiste weiter - auf Anordnung der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf jedoch in Richtung Frankreich. Ihn hatte eine Streife auf der Autobahn bei Kodersdorf angetroffen. Dabei saß er hinter dem Lenkrad eines polnischen Toyota. Weil er keinen Reisepass mitführte, ist zunächst seine Identität festgestellt worden. Bei dieser Gelegenheit kam auch in seinem Fall ein vorliegender Haftbefehl ans Licht. Den Haftbefehl hatte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ausgestellt, weil eine vom Amtsgericht Völklingen wegen Diebstahls angeordnete Strafe bisher nicht bezahlt worden war. Die Zahlung i. H. v. 800,00 Euro holte der Aserbaidschaner nun nach. Zurück an seinem französischen Wohnort muss er ab sofort mit Post aus Deutschland rechnen. Gegen ihn wurden angesichts des fehlenden Passes Ermittlungen wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise eingeleitet.
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