Mülheim an der Ruhr/Oberhausen: Zivilfahnder machen mutmaßlichen Drogendealer und vermeintliche Käufer dingfest

POL-E: Mülheim an der Ruhr/Oberhausen: Zivilfahnder machen mutmaßlichen Drogendealer und vermeintliche Käufer dingfest
05.04.2019 – 13:55, Polizei Essen, Essen (ots)

45479 MH-Broich/46045 OB-Styrum: Mülheimer Zivilfahnder machten Mittwochabend (3. April) einen mutmaßlichen Drogendealer und zwei seiner vermeintlichen Käufer dingfest. Gegen 19 Uhr hatten die bürgerlich gekleideten Polizisten auf der Duisburger Straße in Mülheim einen verdächtigen Autofahrer im Visier. In Höhe der Reichstraße stieg ein Mann in seinen Wagen ein. Kurz darauf verließ der Zugestiegene das Auto wieder. Er ging zu Fuß zu seinem, in der Nähe abgestellten Fahrzeug und fuhr davon. Sein mutmaßlicher Bekannter setzte seine Fahrt nach Oberhausen fort. Der Einsatztrupp teilte sich auf und blieb beiden Verdächtigen auf den Fersen. Auf dem Winkhauser Talweg in Mülheim kontrollierten die Polizisten den 37-Jährigen sowie das Fahrzeug. Hierbei fanden sie dutzende Gramm Marihuana. Der Mülheimer stand offenbar unter dem Einfluss von Drogen. Ein Arzt entnahm ihm auf der Wache eine angeordnete Blutprobe. Den mutmaßlichen Verkäufer ließ das zweite Team auf Oberhausener Stadtgebiet nicht aus den Augen. An der Josefstraße stieg erneut ein Mann in das Fahrzeug des 26 Jahre alten Mülheimers ein. Als sie gemeinsam weiterfahren wollten, griffen die Polizisten ein. Der 29-jährige Mitfahrer hatte lediglich Bargeld dabei. Der Fahrer hingegen über 20 abgepackte Tütchen mit Marihuana und Bargeld im dreistelligen EUR-Bereich. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fand man zirka 200 Gramm Marihuana und Bargeld im vierstelligen Euro-Bereich. Durchaus denkbar, dass der mutmaßliche Drogenbesitzer mit seinem Auto in den Städten unterwegs war, um seinen Geldbeutel mit illegalen Geschäften zu füllen. Für ihn klickten die Handschellen. Die Nacht verbrachte er im Essener Polizeigewahrsam. Nach seiner Vernehmung durch die Kriminalpolizei war er am nächsten Morgen wieder in Freiheit. Das Strafverfahren läuft nach wie vor gegen ihn. Inwiefern sich seine "Bekannten" strafbar machten, zeigen die Ermittlungen. / MUe.

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