16.04.2019 – 16:25, Bundespolizeiinspektion Klingenthal, Zwickau (ots)
Einen 27-jährigen Deutschen verhafteten Beamte der gemeinsamen Fahndungsgruppe von Bundespolizei und Polizeidirektion Zwickau in der vergangenen Nacht in der Zwickauer Bahnhofstraße. Er hatte sich im Haustürbereich eines Juweliergeschäftes verdächtig verhalten, weswegen ihn die Einsatzkräfte kontrollierten. Dabei ergriff er zunächst die Flucht, konnte aber nach kurzer Verfolgung zu Fuß gestellt werden.
Die Überprüfung des Mannes ergab, dass gegen ihn drei Haftbefehle und eine Aufenthaltsermittlung bestehen. So war er vom Amtsgericht Zwickau wegen Diebstahl 2017 zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe und 2018 wegen räuberischem Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden, aus letzterer waren noch 329 Tage Restfreiheitsstrafe zu verbüßen. Da er zu einer Hauptverhandlung des Amtsgerichts Chemnitz - hier werden ihm ebenfalls Diebstahlshandlungen zur Last gelegt - nicht erschienen war, erließ selbiges einen sogenannten Sitzungshaftbefehl. Schließlich bezog sich auch die Aufenthaltsermittlung zur Feststellung einer ladungsfähigen Anschrift auf eine Diebstahlshandlung.
Mit der Einlieferung des Zwickauers in die Justizvollzugsanstalt seiner Heimatstadt dürfte die Erreichbarkeit der Person für die nächste Zeit gesichert sein.
Zudem hatte der Muldestädter bei seiner Verhaftung eine Cliptüte mit reichlich einem Gramm kristalliner Substanz - vermutlich Crystal - dabei, weshalb ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet worden ist.
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