Vergleich zur Beschaffung ballistischer Schutzhelme

Vergleich zur Beschaffung ballistischer Schutzhelme
Polizeimeldung vom 16.04.2019
berlinweit
Nr. 0911

In dem Vergabenachprüfungsverfahren zur Beschaffung von ballistischen Schutzhelmen haben sich die Beteiligten außergerichtlich geeinigt. Bei der Einigung stand der Fürsorgeaspekt für die Dienstkräfte der Polizei Berlin im Mittelpunkt. Die ballistischen Helme mit Splitterschutzvisier sollen insbesondere als Poolausstattung auf den Einsatzwagen der Abschnitte sowie auf den Zivilfahrzeugen des Kriminaldauerdienstes und operativer Einheiten zur Kriminalitätsbekämpfung mitgeführt werden. Den Dienstkräften der Einsatzeinheiten soll er als persönliche Ausstattung zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich ist vorgesehen, die Helme flächendeckend auf den Dienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei bereitzuhalten. Die Veröffentlichung der Ausschreibung von insgesamt 3.508 ballistischen Schutzhelmen erfolgte im September 2017. Der Vertragsschluss (Zuschlag) war für Dezember 2017 vorgesehen, konnte aber wegen eines Nachprüfungsverfahrens nicht erfolgen. Der Nachprüfungsantrag wurde gestellt, nachdem die Polizei dem unterlegenen Bieter mitgeteilt hatte, dass ein anderer Bieter den Zuschlag erhalten soll (Anfang Dezember 2017). Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag im März 2018 zurück. Der unterlegene Bieter hatte hiergegen Beschwerde beim Vergabesenat erhoben. Ohne das Nachprüfungsverfahren hätte die Auslieferung – je nach Lieferfähigkeit der Hersteller – ab dem 2. Quartal 2018 erfolgen und bis zur 45. Kalenderwoche 2018 abgeschlossen sein können.