17.04.2019 – 11:14, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Die 24-Jährige kam kurz nach 2 Uhr von Arnegg her. Am Ortseingang der Ottostraße kam sie mit ihrem Opel erst nach rechts in die Leitplanke. Schließlich prallte sie noch gegen einen Mast. Mit Glück überstand die Frau den Unfall unverletzt. An der Unfallstelle bemerkten die Polizisten schnell, dass die 24-Jährige betrunken ist. Gut zwei Promille zeigte der erste Test an. Deshalb musste die junge Fahrerin mit zur Blutprobe. Den Führerschein behielt die Polizei gleich ein. Die Frau sieht jetzt einer Strafanzeige entgegen.
Strafanzeige mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und der Verlust des Führerscheins, das ist nur ein Teil der Folgen, die ein Fahrt im Rausch nach sich ziehen kann. Damit kann auch der Verlust des Arbeitsplatzes einher gehen. Und noch mehr. Infos dazu gibt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat auf seiner Homepage unter https://www.dvr.de/presse/dvr-report/2017-01/blickpunkt.html. Deshalb rät die Polizei, Alkoholgenuss und Fahren zu trennen. Alles andere ist zu gefährlich.
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