23.04.2019 – 13:35, Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, Bad Gottleuba (ots)
Über das vergangene Wochenende haben die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel bei ihren Kontrollen auf der A17 insgesamt fünf mit Haftbefehl gesuchte Personen festgestellt. Drei von ihnen mussten danach ihre Reise unterbrechen, da sie ins Gefängnis mussten. Weiterhin haben die Bundespolizisten 29 Personen kontrolliert, welche durch in- und ausländische Behörden aus verschiedenen Gründen zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Für 10 Tage musste ein 31-jähriger Bulgare bereits am Freitagnachmittag (19.04.2019) in die JVA nach Dresden. Der 31-Jährige war als Insasse in einem grenzüberschreitenden Linienbus unterwegs, als ihn die Bundespolizisten kontrollierten. Dabei stellte sich heraus, dass er wegen Erschleichen von Leistungen verurteilt wurde und ein aktueller Haftbefehl gegen ihn vorlag.
Am Tag darauf (20.04.2019) gelangen den Einsatzkräften der Bundespolizei gleich zwei Fahndungserfolge. Eine Bulgarin (60) wurde mit zwei Haftbefehlen, wegen Diebstahl und Geldwäsche, gesucht. Da die 60-Jährige die noch offene Geldstrafe (905,45 Euro) nicht begleichen konnte, verbringt sie jetzt eine 84-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Chemnitz. Zuvor hatten die Beamten bereits einen rumänischen Staatsangehörigen (40) überprüft, welcher wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt wurde. Durch die Begleichung der noch offenen Geldstrafe (223,50 Euro) war es ihm aber möglich seine Reise fortzusetzen.
Am Sonntag (21.04.2019) hatten die Beamten gleich einen doppelten Fahndungserfolg. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde ein rumänischer Staatsangehöriger (33) gesucht. Den noch offenen Betrag von 270,- Euro konnte der 33-Jährige aber begleichen und seine Reise anschließend fortsetzen.
Ein 40-jähriger Bulgare, der kurz darauf kontrolliert wurde, konnte die ihm bevorstehende Haftstrafe nicht verhindern. Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verbringt er jetzt eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis, da er die vom Gericht verhängte Geldstrafe (1.312,- Euro) nicht bezahlte.
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