23.04.2019 – 14:02, Bundespolizeiinspektion Magdeburg, Halle (ots)
Am Ostermontag, dem 22. April 2019, gegen 15:45 Uhr wurde die Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle durch eine Verkäuferin eines Drogeriegeschäftes über einen Diebstahl informiert: Ein 43-jähriger Mann hatte zuvor sechs Pakete Rasierklingen an sich genommen und wollte das Geschäft verlassen, ohne die Waren zu bezahlen. Da die Identität vor Ort nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, nahmen die eingesetzten Bundespolizisten den Dieb mit zur Dienststelle. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,4 Promille. Am Karfreitag, dem 19. April 2019 wurde durch einen bisher unbekannten Täter in demselben Drogeriegeschäft Rasierklingen im Wert von über 150 Euro entwendet. Die Auswertung der Überwachungskamera ergab, dass der am Montag festgestellte 43-jährige Dieb bereits zu Beginn der Feiertage aktiv wurde. Das Diebesgut aus seiner ersten Diebstahlshandlung konnte durch die Bundespolizisten jedoch nicht mehr aufgefunden werden. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen, gefertigten Strafanzeigen wegen Diebstahls, konnte der Mann das Bundespolizeirevier wieder verlassen.
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