07.05.2019 – 15:09, Polizei Köln, Köln (ots)
Wenn man mit Haftbefehl gesucht wird, sollte man sich besser an Verkehrsregeln halten. Diese Erfahrung hat ein 29-Jähriger am Montag (6. Mai) gemacht, nachdem er eine Zivilstreife der Autobahnpolizei rechts überholt hatte. Auch ein Lkw-Fahrer (59), dessen Fahrt in Schlangenlinien nach einem ersten Test auf vorherigen Drogenkonsum schließen ließen, ist nun ohne Führerschein in seiner Berufsausübung eingeschränkt. Den Lkw stellten die Beamten zudem wegen Manipulationen am Fahrtenschreiber sicher.
Der 29-Jährige überholte das zivile Messfahrzeug der Polizei in seinem weißen Ford Focus auf der Autobahn 565 gegen 15.30 Uhr. Bei seiner Überprüfung stellte sich heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetzes mit Haftbefehl gesucht wurde - Festnahme!
Kurz zuvor hatte ein Mitarbeiter der Autobahnmeisterei Sankt Augustin die Autobahnpolizisten über einen vor ihm fahrenden Sattelzug auf der A 3 in Richtung Siegburg informiert, der immer wieder nach rechts auf den Standstreifen von der Fahrbahn abkam. In Höhe der Raststätte Siegburg-West stoppte eine Streife den Sattelzug und ging der Sache auf den Grund. Ein Drogenvortest schlug positiv an und zog eine Blutprobe nach sich. Auch bei der Überprüfung des digitalen Fahrtenschreibers ergaben sich Hinweise auf eine technische Veränderungen. Zur Begutachten des Fahrtenschreibers durch einen Sachverständigen stellten die Polizisten den Lkw sicher. Zudem war der 59-Jährige mit mehreren Fahrerkarten unterwegs. (mw)
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