10.05.2019 – 10:28, Polizeipräsidium Ludwigsburg, Ludwigsburg (ots)
Ein Streit, der am Donnerstag gegen 14.00 Uhr aus bislang unbekannter Ursache zwischen fünf Männern in einer Kneipe am Bahnhof in Kornwestheim entstand, endete damit, dass einer der Tatverdächtigen Widerstand gegen Polizeibeamte leistete. Zunächst war das Polizeirevier Kornwestheim alarmiert worden, da drei 19, 20 und 26 Jahre alte Männer mit zwei 35-Jährigen in eine Auseinandersetzung geraten waren. Mutmaßlich hatte der 19 Jahre alte Tatverdächtige einem 35-Jährigen im Zuge dessen eine kleine Schnapsflasche gegen den Kopf geschlagen. Seinem gleichaltriger Begleiter wurde ein Kopfstoß verpasst. Als die Beamten am Bahnhof eintrafen, hatten alle fünf Beteiligten das Lokal verlassen. Der 19-Jährige versuchte zu flüchten, wurde jedoch von zwei Polizisten verfolgt und vorläufig festgenommen. Währenddessen kam es im Beisein der Beamten durch die beiden 20- und 26-Jährigen zu weiteren Provokationen und Beleidigungen ihrer Kontrahenten. Gegenüber den Beamten verhielten sie sich ebenfalls aggressiv und provokant. Einem Platzverweis leisteten die beiden Tatverdächtigen zunächst Folge. Allerdings nicht allzu lange. Wenige Minuten nachdem sie den Bahnhof verlassen hatten, kehrten die beiden Männer zurück und provozierten erneut. Die Aufforderung dem Platzverweis nachzukommen, ignorierten sie, worauf ein Beamter der AUfforderung Nachdruck verlieh und den 26-Jährigen vom Bahnhof wegschob. Dieser begann hierauf sich gegen die Maßnahmen zu wehren. Als er von mehreren Beamten zu Boden gebracht wurde, schlug er zwei Polizisten ins Gesicht. Beide erlitten hierdurch leichte Verletzungen. Die beiden 20- und 26-Jährigen und ihr 19-jähriger Komplize wurden anschließend in die Gewahrsamseinrichtungen der Polizeireviere Kornwestheim und Ludwigsburg gebracht. Dort mussten die Männer, die vermutlich unter Alkoholeinfluss standen, bis am Abend bleiben. Alle drei werden mit einer Anzeige wegen Körperverletzung rechnen müssen. Der 26-Jährige wird sich auch wegen Widerstands gegen Polizeibeamte verantworten müssen.
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