17.05.2019 – 12:24, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Aachen - Heinsberg (ots)
Aachen, Heinsberg - "Wir haben den Fahndungsdruck im Grenzgebiet zu den Niederlanden erhöht und bleiben so weiterhin für potenzielle Straftäter unberechenbar". Diese erste positive Bilanz zog der stellvertretenden Inspektionsleiter der Bundespolizeiinspektion Aachen, Polizeioberrat Sven Nestler, zum Fahndungseinsatz der Bundespolizei im Raum Heinsberg.
Bereits im April hatte die Bundespolizei gemeinsam mit Landespolizei, der belgischen Polizei sowie dem Zoll einen Schwerpunkteinsatz "Fahndung" in der Eifel durchgeführt. Nun erfolgten grenzüberschreitende Fahndungstage auch im deutsch-niederländischen Grenzgebiet im Raum Heinsberg gemeinsam mit der Landespolizei, der niederländischen Polizei und dem Zoll.
Im Fokus der Fahndungsmaßnahmen standen wiederum insbesondere Delikte im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität, wie der illegalen Migration und Schleusung, der Kfz-Kriminalität (Kfz-Diebstähle und Kfz-Verschiebung), Wohnungseinbruchsdiebstahl, Verkehrsdelikte sowie Verstöße gegen das Geldwäschegesetz, Betäubungsmittelgesetz und Steuerrecht.
Der gemeinsame Schwerpunkteinsatz fand in der Zeit vom 14. bis 16. Mai 2019 im Kreis Heinsberg statt. Dabei waren täglich bis zu 100 Einsatzkräfte von Bundespolizei, der Königlichen Marechaussee, der Landelijke Eenheid Afdeling Zuidost sowie der Kreispolizeibehörde Heinsberg und des Zolls beteiligt, die über 460 Personen und über 240 Fahrzeuge kontrolliert haben.
Im Rahmen des intensiven Fahndungseinsatzes wurde am ehemaligen Grenzübergang Rothenbach von der Bundes- und Landespolizei 1 Kilogramm Marihuana im Schwarzmarktwert von mehreren tausend Euro aufgefunden. Zwei Personen konnten im Zuge der Beschlagnahme des aufgefundenen Marihuanas festgenommen werden. Sie wurden im Anschluss an die Zollfahndung Aachen übergeben, die sie dem Haftrichter vorgeführt haben. Der Haftrichter erließ Haftbefehl gegen die Personen.
Kurze Zeit später wurden durch Kontrollbeamte des Zolls 10 Gramm Kokain und 18 Gramm Marihuana bei einer Person aufgefunden. Die Landespolizei vollstreckte einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Haftbefehl war zur Strafvollstreckung mit einer Geldstrafe von 900,- Euro ausgeschrieben worden. Da der Betreffende die Geldstrafe entrichten konnte, blieb ihm eine 30-tägige Haftstrafe erspart. Durch die Staatsanwaltschaft Aachen wurde eine Sicherstellung von über 2,5 Kilogramm einer unbekannten organischen Substanz angeordnet. Hier lag der Verdacht eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Die Ermittlungen diesbezüglich dauern noch an. Die Personen wurden zuvor von der Bundespolizei kontrolliert.
Während des 3-tägigen Einsatzes konnten zudem noch drei Personen, die alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss ihr Fahrzeug führten, aus dem Verkehr gezogen werden. Insgesamt konnte die Bundespolizei mit ihren Kooperationspartnern 8 Fahndungsersuchen nachgehen und 18 Strafanzeigen sowie zahlreiche Ordnungswidrigkeiten fertigen. Unter den Strafanzeigen waren die bereits geschilderten Verstöße sowie Vergehen gegen das Straßenverkehrs- und Pflichtversicherungsgesetz, das Waffengesetz (Beschlagnahme eines Schlagrings) sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz (geringe Mengen an Marihuana).
Letztendlich war der Fahndungseinsatz ein wichtiger Beitrag der Bundespolizei und ihrer Kooperationspartner. Er zeigt, wie bedeutsam die Zusammenarbeit zur Bekämpfung der länderüberschreitenden und organisierten Kriminalität ist.
Der Dank geht an alle beteiligten Behörden, die zur Sicherheit der Grenzregion beigetragen haben.
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