Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreise, zwei Haftbefehle und Drogen / Bundespolizei bringt Syrer ins Gefängnis

Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreise, zwei Haftbefehle und DrogenBundespolizei bringt Syrer ins Gefängnis
17.05.2019 – 10:46, Bundespolizeidirektion München, Freilassing / Salzburg (ots)
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Am Donnerstag (16. Mai) haben Bundespolizisten bei den Grenzkontrollen am Hauptbahnhof Salzburg einen 44-jährigen Syrer festgenommen. Die Beamten stellten bei dem Mann zwei Haftbefehle und Drogen fest. Außerdem versuchte der Syrer unerlaubt nach Deutschland zu reisen.

Am Donnerstagnachmittag überprüften Freilassinger Bundespolizisten bei den vorgelagerten Grenzkontrollen am Salzburger Hauptbahnhof einen ICE. Ein 44 Jahre alter syrischer Reisender legte den Beamten bei der Kontrolle lediglich eine österreichische Asylkarte sowie einen abgelaufenen deutschen Flüchtlingsausweis vor, welche jedoch nicht für eine Einreise nach Deutschland berechtigen. Die Bundespolizei überprüfte seine Personalien und stellte zwei Haftbefehle gegen den Mann fest. Die Staatsanwaltschaften Köln und Koblenz suchten nach dem Syrer jeweils wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das Amtsgericht Köln verurteilte den Verkehrssünder im Jahr 2016 zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro, wovon er den Großteil bereits entrichtet und lediglich den Restbetrag von 150 Euro zu zahlen hatte. Ersatzweise hätte er die Geldstrafe mit einem fünftägigen Gefängnisaufenthalt abgelten können. Das Amtsgericht Linz am Rhein verurteilte ihn im Jahr 2017 wegen desselben Deliktes zu einer Strafe von 6.300 Euro oder ersatzweise Freiheitsstrafe von 180 Tagen. Die Bundespolizei nahm den Mann sowohl wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise als auch aufgrund der beiden Haftbefehle fest und brachte ihn zur Inspektion nach Freilassing.

Vor der Fahrt auf die Dienststelle nahmen die Bundespolizisten das Reisegepäck des Syrers in Augenschein. Darin fanden sie noch rund acht Gramm Marihuana auf. Die Beamten zeigten den 44-Jährigen wegen der versuchten unerlaubten Einreise und wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz an. Da der Syrer seine beiden offenen Geldstrafen nicht bezahlen konnte, lieferte ihn die Bundespolizei ins Gefängnis ein.

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