20.05.2019 – 11:28, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Düsseldorf (ots)
Bei der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle verschiedener Flüge wurden am Wochenende durch die Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die Betroffenen insgesamt zu einer Geldstrafe von 4.231,60 Euro verurteilt, die sie bei der Bundespolizei beglichen. Bei einem 25-Jährigen kam die Mutter zur Hilfe, die die geforderte Geldstrafe bei einer Polizeiwache bezahlte. Die fünf Männer wurden bereits von den entsprechenden Staatsanwaltschaften u.a. wegen Betruges, Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernen vom Unfallort verurteilt.
Eine 23-Jährige wurde bei der Einreisekontrolle aus Djerba festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach die Frau zur Festnahme wegen Betruges und Erschleichen von Leistungen ausgeschrieben hatte. Die Deutsche konnte die gesamte Geldstrafe in Höhe von 2.230,- Euro nicht aufbringen und musste somit die Ersatzfreiheitsstrafe von 89 Tagen in der Justizvollzugsanstalt antreten. Aufgrund eines bestehenden Vollstreckungshaftbefehl endete die Reise eines 65-Jährigen am Düsseldorfer Flughafen. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hatte den Mann zur Festnahme ausgeschrieben, weil er bereits wegen Betruges verurteilt wurde. Seine geplante Reise nach London musste der Deutsche gegen die Justizvollzugsanstalt tauschen, um dort die Gesamtfreiheitsstrafe von 60 Tagen abzusitzen.
Ebenso bei der Einreisekontrolle aus Bangkok wurde ein 48-Jähriger festgenommen, da er aufgrund eines bestehenden Untersuchungshaftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Paderborn wirft dem Mann vor gewerbsmäßig unerlaubt Betäubungsmittel an Personen unter 18 Jahren veräußert zu haben. Der Deutsche soll zwischen November 2016 und Februar 2017 zehn Mal ein bis zwei Marihuana an einen damals 15-Jährigen verkauft haben. Der zuletzt in Höxter lebende Mann hielt sich auf unbestimmte Zeit in Thailand auf. Bei seiner Rückkehr wurde er nach seiner Festnahme beim Amtsgericht Düsseldorf vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
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