Rotlichtverstoß verriet Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss – Ratingen – 1905122

POL-ME: Rotlichtverstoß verriet Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss - Ratingen - 1905122
21.05.2019 – 11:21, Polizei Mettmann, Mettmann (ots)
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Am nächtlich frühen Dienstagmorgen des 21.05.2019, gegen 02.20 Uhr, beobachtete eine Streifenwagenbesatzung der Ratinger Polizei einen blauen PKW Fiat Punto auf der Kaiserswerther Straße in Ratingen-Mitte, der an der Kreuzung Hauser- und Vermillionring nach links abbog und dabei das Rotlicht der Ampel für diese Fahrtrichtung missachtete. Die Beamten verfolgten und stoppten das Fahrzeug, dessen 22-jähriger Fahrer auf entsprechende Befragung den Rotlichtverstoß auch sofort einräumte.

Bei der Kontrolle des Ratingers stellten die Kontrolleure dann aber körperliche Ausfallerscheinung des 22-Jährigen fest. Gerötete und stark geweitete Pupillen und deutliches Zittern am ganzen Körper erweckten den Verdacht des Drogenkonsums. Auf konkrete Befragung räumte der junge Mann dann auch den regelmäßigen und aktuellen Konsum von Marihuana ein. Bestätigt wurde diese Aussage von einem durchgeführten Drogentest der Polizei, der positiv auf THC (Tetrahydrocannabinol) reagierte.

Die Ratinger Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den 22-jährigen Ratinger ein und stellte den Führerschein des Beschuldigten sicher. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Die Beamten untersagten dem jungen Mann ausdrücklich und bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge.

Hinweise:

Im vorliegenden Fall leiteten die Beamten wegen der Rotlichtfahrt und den weiteren Ausfallerscheinungen sofort ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten ein, da bei ihm der Verdacht der absoluten Fahruntauglichkeit bestand. Deshalb wurde der Führerschein auch sofort sichergestellt.

Ohne besondere Ausfallerscheinungen hat aber auch eine als Ordnungswidrigkeit verfolgte Drogenfahrt nicht unerhebliche Konsequenzen, derer man sich immer bewusst sein sollte:

Bei einer nachgewiesenen Drogenfahrt erwarten die betroffenen Fahrzeugführerinnen und -führer schon beim ersten Mal mindestens ein einmonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 500,- Euro. Im Wiederholungsfall und weiteren Fällen steigen die Bußgeldandrohungen auf 1.000,- und 1.500,- Euro, die Eintragungen im Flensburger Zentralregister erhöhen sich auf drei Punkte.

In jedem Fall aber erhält immer die zuständige Straßenverkehrsbehörde unverzüglich Kenntnis von den Feststellungen und Untersuchungsergebnissen der Polizei, um dann in eigener Zuständigkeit über die grundsätzliche Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr zu entscheiden. Es kann dann auch ein dauerhafter Führerscheinentzug drohen. Dies hängt davon ab, wie lange ein Konsum zurückliegt und in welcher Konzentration konsumiert wurde. Zur Beweisführung kann die Behörde ein ärztliches Gutachten und / oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) anordnen. Sagt das ärztliche Gutachten aus, dass ein chronischer Drogenkonsum vorliegt, wird der Führerschein mit Sicherheit entzogen. Grund dafür ist, dass dem Konsumenten nicht zugetraut wird, seinen Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr sicher zu trennen.

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