PD Goerlitz – Gemeinsame Komplexkontrollen an der Bundesgrenze

Gemeinsame Komplexkontrollen an der Bundesgrenze Verantwortlich: Torsten Jahn (tj) Philipp Marko (pm)
Stand: 28.08.2019, 20:50 Uhr
Gemeinsame Komplexkontrollen an der Bundesgrenze

Bundesgrenze zur Republik Polen und zur Tschechischen Republik
28.08.2019, 07:00 Uhr - 20:00 Uhr

Die Polizeidirektion Görlitz führte am Mittwoch gemeinsam mit der Bereitschaftspolizei Sachsen, den Bundespolizeiinspektionen Ludwigsdorf und Ebersbach sowie dem Hauptzollamt Dresden Komplexkontrollen an allen Grenzübergängen im Landkreis Görlitz durch. Ziel war die Bekämpfung der Kriminalität, insbesondere mit Schwerpunkt der Kfz- und Eigentums-Kriminalität.

In der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr kontrollierten 400 Beamte entlang der deutsch-polnischen und der deutsch-tschechischen Grenze 2.894 Fahrzeuge und 6.348 Personen. Dabei stellten die Polizisten 14 Straftaten und 158 Ordnungswidrigkeiten fest. Fünf Fahndungserfolge waren zu verzeichnen.

Zu den festgestellten Straftaten zählten drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, ein Verstoß gegen das Waffen- sowie zwei Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. Außerdem stellten die Beamten fünf  Delikte des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, zwei Kennzeichenmissbräuche und einen Verstoß gegen die Vorschriften über die Pflichtversicherung fest. 

Am späten Nachmittag stießen sowohl der Sächsische Staatsminister des Innern, Prof. Dr. Roland Wöller, als auch der Landespolizeipräsident des Freistaates, Horst Kretzschmar, zu den Einsatzkräften in Zittau, um sich ein persönliches Bild der Kontrollen zu machen.

 

Die Beamten eröffneten folgende Ermittlungsverfahren:

Am Nachmittag fanden die Polizisten  an der Kontrollstelle an der B 178 in Zittau im Auto eines 21-jährigen Russen eine geringe Menge Cannabis. Ferner hatte der junge Mann mehrere tausend Euro Bargeld in kleinen Scheinen bei sich. Die Beamten stellten sowohl das Rauschgift als auch die Geldscheine sicher und eröffneten ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln.

An der nahegelegenen Friedensstraße begutachteten die Ordnungshüter wenig später das Mofa eines 37-jährigen tschechischen Staatsbürgers genauer. Das motorisierte Gefährt verfügte indes nicht über eine notwendige Versicherung.

In Hagenwerder näherten sich ein 21 sowie ein 58 Jahre alter Mann, jeweils in einem Automobil fahrend, dem errichteten Kontrollpunkt am späten Vormittag.  Die beiden polnischen Männer verfügten jedoch über keine notwendige Fahrerlaubnis. Die Beamten leiteten Ermittlungen ein und sorgten für ein jähes Ende der mittwöchigen Fahrt.

Ähnlich erging es später einem 29-jährigen Polen an der Görlitzer Stadtbrücke. Der Mann durfte innerhalb Deutschlands keine Kraftfahrzeuge durch den öffentlichen Verkehrsraum steuern. Die Beamten nahmen Untersuchungen auf.

Auf dem Parkplatz Neiße an der BAB 4 eröffneten die Ordnungshüter ebenfalls drei Verfahren wegen des Verdachts eines Fahrerlaubnisverstoßes. Ein 40- sowie zwei 44-jährige Polen konnten keine gültigen Führerscheine darbieten.

Ein Litauer und ein Pole erreichten unabhängig voneinander die Raststätte in nicht mehr zugelassenen Autos, die jeweils französische Kennzeichen trugen. Ermittlungsverfahren folgten auf dem Fuß.

ine 18 Jahre alte polnische Frau trug eine geringe Menge Marihuana, ein russischer Mann indes mehrere Gramm des Rauschgiftes bei sich. Die Polizisten stellten auch in diesem Fall die Betäubungsmittel sicher.

Eine Lasermesskontrolle in der Nähe der Kontrollstelle an der Autobahn förderte unterdessen einen erheblichen Verstoß zu Tage. Ein polnischer Fahrzeugführer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern um 73 km/h. die Beamten beschlagnahmten hierauf 750 Schweizer Franken als Sicherheitsleistung im Rahmen des Bußgeldverfahrens.

 

Im Fokus der Bundespolizisten standen insbesondere die Aufklärung von ausländerrechtlichen und die Entdeckung von Urkundendelikten.

In diesem Zusammenhang leiteten die Beamten Ermittlungen gegen zwei ukrainische Staatsangehörige wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein.

Eine 50-jährige Ukrainerin verwickelte sich während ihrer Kontrolle in Widersprüche. Zudem konnten belastende Hinweise, die offenkundig auf Schwarzarbeit hindeuten, bei ihr aufgefunden werden. Der Verdacht, dass die Beschuldigte in Osthessen ohne Genehmigung in der häuslichen Pflege gearbeitet hatte, bestand.

Stundenaufzeichnungen eines 44-jährigen Ukrainers deuteten darauf hin, der Mann könne seit nahezu zwei Monaten in Frankfurt am Main unerlaubt als Bauarbeiter tätig gewesen sein.

Am Nachmittag fanden die Polizisten im Gefährt eines 56 Jahre alten Niederländers einen Elektroschocker, der den Anschein erweckte, eine Taschenlampe zu sein. Die Beamten stellten die Waffe sicher und eröffneten ein Ermittlungsverfahren.

Die Bundespolizeiinspektionen wurden im Rahmen des Einsatzes von der Bundesbereitschaftspolizei aus Bad Düben unterstützt.